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 Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung und Sorgeerklärung für Kinder: Beurkundung

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie beurkundet:
  • Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für eine nichtverheiratete Mutter.
  • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.

Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich. Terminabsprache erbeten.

 
 

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Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Monika Mannheims:
Tel: 02431 85-322
E-Mail: monika.mannheims@erkelenz.de
Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung und Sorgeerklärung für Kinder: Beurkundung
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie beurkundet:
  • Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für eine nichtverheiratete Mutter.
  • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.

Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich. Terminabsprache erbeten.

 
 
Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1500/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Frau

Monika

Mannheims

63

02431 85-322
monika.mannheims@erkelenz.de
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