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Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung und Sorgeerklärung für Kinder: Beurkundung
- Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
- Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Die Unterhaltsverpflichtung für eine nichtverheiratete Mutter.
-
Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.
Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich. Terminabsprache erbeten.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
- Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
- Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Die Unterhaltsverpflichtung für eine nichtverheiratete Mutter.
-
Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.
Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich. Terminabsprache erbeten.
Frau
Stephanie
Ferber
64
Frau
Monika
Mannheims
63