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Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) zur Erziehung: Hilfen
Aufgabenbereiche
BERATUNG
- Erziehungs- und Familienberatung
- Trennungs- und Scheidungsberatung
FRÜHE HILFE FÜR FAMILIEN
- Ehrenamtliche Paten unterstützen junge Familien in Alltagssituationen.
- Familienhebammen
VERMITTLUNG VON ERZIEHERISCHEN HILFEN/ EINGLIEDERUNGSHILFE
- Hilfen in der Familie, z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft
- Hilfen außerhalb der Familie, z.B. Pflegefamilie, Heimerziehung
- Hilfen für junge Volljährige
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
FAMILIENGERICHTSHILFE
- In den Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht ist das Jugendamt verfahrensbeteiligt.
- Es wird auf einen gemeinsamen Konsens für die Sorgerechts- und Umgangsregelung hingearbeitet.
- Wir informieren und unterstützen das Gericht im Hinblick auf den Interessenschutz der Kinder.
An uns können sich wenden:
- Alleinerziehende Eltern und Elternpaare
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
- Menschen, die sich Sorgen um die Entwicklung von ihnen bekannten Kindern machen.
Die Zuständigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern. Außer in dringenden Fällen bitten wir um telefonische Terminabsprache
Kosten
keine
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) zur Erziehung: Hilfen Erziehung, Kindeswohl, Probleme mit Kindern, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Aufgabenbereiche
BERATUNG
- Erziehungs- und Familienberatung
- Trennungs- und Scheidungsberatung
FRÜHE HILFE FÜR FAMILIEN
- Ehrenamtliche Paten unterstützen junge Familien in Alltagssituationen.
- Familienhebammen
VERMITTLUNG VON ERZIEHERISCHEN HILFEN/ EINGLIEDERUNGSHILFE
- Hilfen in der Familie, z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft
- Hilfen außerhalb der Familie, z.B. Pflegefamilie, Heimerziehung
- Hilfen für junge Volljährige
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
FAMILIENGERICHTSHILFE
- In den Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht ist das Jugendamt verfahrensbeteiligt.
- Es wird auf einen gemeinsamen Konsens für die Sorgerechts- und Umgangsregelung hingearbeitet.
- Wir informieren und unterstützen das Gericht im Hinblick auf den Interessenschutz der Kinder.
An uns können sich wenden:
- Alleinerziehende Eltern und Elternpaare
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
- Menschen, die sich Sorgen um die Entwicklung von ihnen bekannten Kindern machen.
Die Zuständigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern. Außer in dringenden Fällen bitten wir um telefonische Terminabsprache
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1502/show Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales Amt 50/51
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
02431 85-0
02431 70558