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 Allgemeinen Sozialen Dienstes zur Erziehung (ASD): Hilfen

Aufgabenbereiche

 BERATUNG

  • Erziehungs- und Familienberatung
  • Trennungs- und Scheidungsberatung      

FRÜHE HILFE FÜR FAMILIEN

  • Ehrenamtliche Paten unterstützen junge Familien in Alltagssituationen.
  • Familienhebammen       

VERMITTLUNG VON ERZIEHERISCHEN HILFEN/ EINGLIEDERUNGSHILFE

  • Hilfen in der Familie, z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft
  • Hilfen außerhalb der Familie, z.B. Pflegefamilie, Heimerziehung
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 

FAMILIENGERICHTSHILFE

  • In den Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht ist das Jugendamt verfahrensbeteiligt.
  • Es wird auf einen gemeinsamen Konsens für die Sorgerechts- und Umgangsregelung hingearbeitet.
  • Wir informieren und unterstützen das Gericht im Hinblick auf den Interessenschutz der Kinder.  

An uns können sich wenden:

  • Alleinerziehende Eltern und Elternpaare
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
  • Menschen, die sich Sorgen um die Entwicklung von ihnen bekannten Kindern machen.     
Die Zuständigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) richtet sich nach dem Wohnsitz der  Eltern. Außer in dringenden Fällen bitten wir um telefonische Terminabsprache

Kosten

keine

Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Thorsten Schneider:
Tel: 02431 85-326
E-Mail: thorsten.schneider@erkelenz.de
Allgemeinen Sozialen Dienstes zur Erziehung (ASD): Hilfen
Aufgabenbereiche

 BERATUNG

  • Erziehungs- und Familienberatung
  • Trennungs- und Scheidungsberatung      

FRÜHE HILFE FÜR FAMILIEN

  • Ehrenamtliche Paten unterstützen junge Familien in Alltagssituationen.
  • Familienhebammen       

VERMITTLUNG VON ERZIEHERISCHEN HILFEN/ EINGLIEDERUNGSHILFE

  • Hilfen in der Familie, z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft
  • Hilfen außerhalb der Familie, z.B. Pflegefamilie, Heimerziehung
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 

FAMILIENGERICHTSHILFE

  • In den Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht ist das Jugendamt verfahrensbeteiligt.
  • Es wird auf einen gemeinsamen Konsens für die Sorgerechts- und Umgangsregelung hingearbeitet.
  • Wir informieren und unterstützen das Gericht im Hinblick auf den Interessenschutz der Kinder.  

An uns können sich wenden:

  • Alleinerziehende Eltern und Elternpaare
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren
  • Menschen, die sich Sorgen um die Entwicklung von ihnen bekannten Kindern machen.     
Die Zuständigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) richtet sich nach dem Wohnsitz der  Eltern. Außer in dringenden Fällen bitten wir um telefonische Terminabsprache

keine

Erziehung, Kindeswohl, Probleme mit Kindern, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1502/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Thorsten

Schneider

269

02431 85-326
thorsten.schneider@erkelenz.de
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