BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Freizeitmaßnahme: Zuschuss
Gefördert werden Veranstaltungen von freien Trägern der Jugendhilfe wie:
- thematisches Arbeiten bei Wochenendfreizeiten, Kurse und Seminare, die jungen Menschen geeignete Anleitungen zur Eigenständigkeit geben.
- kulturelle Veranstaltungen, deren Programm ganz oder überwiegend von Jugendlichen selbst gestaltet wird.
Anforderungen an die Teilnehmenden
- Wohnsitz in Erkelenz
- Alter von 6 bis 17 Jahre
- Teilnehmende im Alter von 18 bis einschl. 26 Jahre, wenn sie entweder
- sich nachweislich in der Schul-/Berufsausbildung befinden,
- arbeitslos sind
- ihren Freiwilligendienst ableisten
- sowie Menschen mit Behinderung, die erwerbsunfähig sind.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
pro Tag und Teilnehmendem: 3,50 EUR
Benötigte Unterlagen:
Schriftlicher Antrag (ohne Vordruck) mit Angabe des geplanten Programms.
Kosten
keine
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gefördert werden Veranstaltungen von freien Trägern der Jugendhilfe wie:
- thematisches Arbeiten bei Wochenendfreizeiten, Kurse und Seminare, die jungen Menschen geeignete Anleitungen zur Eigenständigkeit geben.
- kulturelle Veranstaltungen, deren Programm ganz oder überwiegend von Jugendlichen selbst gestaltet wird.
Anforderungen an die Teilnehmenden
- Wohnsitz in Erkelenz
- Alter von 6 bis 17 Jahre
- Teilnehmende im Alter von 18 bis einschl. 26 Jahre, wenn sie entweder
- sich nachweislich in der Schul-/Berufsausbildung befinden,
- arbeitslos sind
- ihren Freiwilligendienst ableisten
- sowie Menschen mit Behinderung, die erwerbsunfähig sind.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
pro Tag und Teilnehmendem: 3,50 EUR
Benötigte Unterlagen:
Schriftlicher Antrag (ohne Vordruck) mit Angabe des geplanten Programms.
keine
Freizeitmaßnahme, Wochenendfreizeit, Wochenendfahrt, Bildungsprogramme bei Wochenendfreizeiten, Kurse und Seminare, kulturelle Veranstaltungen, Freizeitgestaltung am Wochenende, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1506/showFrau
Katharina
Lüke
Frau
Ursula
Schröder