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 Freizeitmaßnahme: Zuschuss

Gefördert werden Veranstaltungen von freien Trägern der Jugendhilfe wie:

    • thematisches Arbeiten bei Wochenendfreizeiten, Kurse und Seminare, die jungen Menschen geeignete Anleitungen zur Eigenständigkeit geben.
    • kulturelle Veranstaltungen, deren Programm ganz oder überwiegend von Jugendlichen selbst gestaltet wird.

Anforderungen an die Teilnehmenden

 

    • Wohnsitz in Erkelenz
    • Alter von 6 bis 17 Jahre
    • Teilnehmende im Alter von 18 bis einschl. 26 Jahre, wenn sie entweder 

      - sich nachweislich in der Schul-/Berufsausbildung befinden,
      - arbeitslos sind
      - ihren Freiwilligendienst ableisten
      - sowie Menschen mit Behinderung, die erwerbsunfähig sind.

Antragsfrist:

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Zuschuss:

pro Tag und Teilnehmendem: 3,50 EUR

Benötigte Unterlagen:

Schriftlicher Antrag (ohne Vordruck) mit Angabe des geplanten Programms.

Kosten

keine

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Downloads

  • Förderrichtlinien (Freizeitmaßnahmen).pdf
  • Verwendungsnachweis

Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Katharina Lüke:
Tel: 02431 85-327
E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de
Frau Ursula Schröder:
Tel: 02431 85-184
E-Mail: ursula.schroeder@erkelenz.de
Freizeitmaßnahme: Zuschuss

Gefördert werden Veranstaltungen von freien Trägern der Jugendhilfe wie:

    • thematisches Arbeiten bei Wochenendfreizeiten, Kurse und Seminare, die jungen Menschen geeignete Anleitungen zur Eigenständigkeit geben.
    • kulturelle Veranstaltungen, deren Programm ganz oder überwiegend von Jugendlichen selbst gestaltet wird.

Anforderungen an die Teilnehmenden

 

    • Wohnsitz in Erkelenz
    • Alter von 6 bis 17 Jahre
    • Teilnehmende im Alter von 18 bis einschl. 26 Jahre, wenn sie entweder 

      - sich nachweislich in der Schul-/Berufsausbildung befinden,
      - arbeitslos sind
      - ihren Freiwilligendienst ableisten
      - sowie Menschen mit Behinderung, die erwerbsunfähig sind.

Antragsfrist:

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Zuschuss:

pro Tag und Teilnehmendem: 3,50 EUR

Benötigte Unterlagen:

Schriftlicher Antrag (ohne Vordruck) mit Angabe des geplanten Programms.

keine

Freizeitmaßnahme, Wochenendfreizeit, Wochenendfahrt, Bildungsprogramme bei Wochenendfreizeiten, Kurse und Seminare, kulturelle Veranstaltungen, Freizeitgestaltung am Wochenende, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1506/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
001 Johannismarkt 19 41812 Erkelenz

Frau

Katharina

Lüke

02431 85-327
katharina.lueke@erkelenz.de

Frau

Ursula

Schröder

02431 85-184
ursula.schroeder@erkelenz.de
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