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Zuschuss: Hilfsmittel zur Förderung der freien Jugendhilfe
Gefördert werden die notwendigen Anschaffungen von Gruppenmaterial von freien Trägern der Jugendhilfe: z.B. Beschäftigungs- und Spielmaterial, Werkzeug, Sachbücher für die Gruppe, Fachliteratur für Gruppenleitung, Fahrt- und Lagergeräte, kleine Sportgeräte, Musikanlagen, technische Geräte u. ä.
Zuschuss zu Hilfsmitteln:
- für nicht vermögenswirksame Beschaffungen bis zu 75 % der Kosten,
- für vermögenswirksame Beschaffungen bis zu 50 % der Kosten, höchstens aber
1.500,00 EUR. Als vermögenswirksame Anschaffung gelten Gegenstände ab 410,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, die selbständig nutzungsfähig sind. Es gilt eine Zweckbindung von mindestens 5 Jahren.
Unterlagen
Online-Antrag
oder
Schriftlicher Antrag
und
3 Vergleichsangebote bei Anschaffungen mit einem Volumen über 350,00 EUR
oder
1 Angebot/Rechnung bei Anschaffungen mit einem Volumen unter 350,00 EUR
Fristen
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Kosten
keine
Hinweise und Besonderheiten
Für den Online-Antrag wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz