Navigation

  • Zum Inhalt springen
  • Startseite
  • Dienstleistungen
  • Öffnungszeiten
  • Suche
  • Anmelden

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Internationale Jugendbegegnung: Zuschuss

Gefördert werden Begegnungen von freien Trägern. Förderung für Teilnehmende ab 12 bis 26 Jahre, in Gruppen von mindestens 7 Personen für mindestens 4 bis höchstens 21 Tage mit dem Schwerpunkt: Begegnung und Austausch Jugendlicher.

 

Nicht gefördert werden: 
Maßnahmen, die nur Erholungszwecken, Besichtigungen und beruflichen Fortbildungszwecken dienen; sowie Fahrten zu internationalen Sportveranstaltungen bzw. Trainingslagern und Studienfahrten.

Antragsfrist:

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Zuschuss:
Pro Tag und Teilnehmendem: 4,50 EUR
Leitungs- und Betreuungskräfte müssen für die internationale Begegnung geschult sein: bis 10 Teilnehmenden - 1 Betreuungskraft
ab 11, 21, 31,..Teilnehmenden - jeweils 1 zusätzliche Betreuungskraft

Benötigte Unterlagen:

  • Antragsvordruck der Stadt Erkelenz
  • Programm der Begegnung
  • Einladung der Partnergruppe im Ausland
  • Unfall- & Haftpflichtversicherungsnachweis

Kosten

keine

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Downloads

  • Antrag Internationale Jugendbegegnung.pdf
  • Förderrichtlinien (Internationale Jugendbegegnungen).pdf
  • Verwendungsnachweis
  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Katharina Lüke:
Tel: 02431 85-327
E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de
Frau Ursula Schröder:
Tel: 02431 85-184
E-Mail: ursula.schroeder@erkelenz.de
Internationale Jugendbegegnung: Zuschuss

Gefördert werden Begegnungen von freien Trägern. Förderung für Teilnehmende ab 12 bis 26 Jahre, in Gruppen von mindestens 7 Personen für mindestens 4 bis höchstens 21 Tage mit dem Schwerpunkt: Begegnung und Austausch Jugendlicher.

 

Nicht gefördert werden: 
Maßnahmen, die nur Erholungszwecken, Besichtigungen und beruflichen Fortbildungszwecken dienen; sowie Fahrten zu internationalen Sportveranstaltungen bzw. Trainingslagern und Studienfahrten.

Antragsfrist:

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Zuschuss:
Pro Tag und Teilnehmendem: 4,50 EUR
Leitungs- und Betreuungskräfte müssen für die internationale Begegnung geschult sein: bis 10 Teilnehmenden - 1 Betreuungskraft
ab 11, 21, 31,..Teilnehmenden - jeweils 1 zusätzliche Betreuungskraft

Benötigte Unterlagen:

  • Antragsvordruck der Stadt Erkelenz
  • Programm der Begegnung
  • Einladung der Partnergruppe im Ausland
  • Unfall- & Haftpflichtversicherungsnachweis

keine

Internationale Jugendbegegnung, ausländische Jugendliche, Begegnung im Ausland, Jugendaustausch, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1508/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
001 Johannismarkt 19 41812 Erkelenz

Frau

Katharina

Lüke

02431 85-327
katharina.lueke@erkelenz.de

Frau

Ursula

Schröder

02431 85-184
ursula.schroeder@erkelenz.de
ImpressumDatenschutz