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Spielplätze: Sondernutzung
Die Sondernutzung eines Spielplatzes für verschiedene Aktivitäten muss schriftlich, unter Angabe von Telefonnummer und Adresse bei der Stadt Erkelenz beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Genehmigung mit einhaltbaren Regeln, die mitzuführen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, der Müll ist zu entsorgen und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
Benötigte Unterlagen:
schriftlicher Antrag (auch per E-Mail)
Kosten
keine
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Sondernutzung eines Spielplatzes für verschiedene Aktivitäten muss schriftlich, unter Angabe von Telefonnummer und Adresse bei der Stadt Erkelenz beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Genehmigung mit einhaltbaren Regeln, die mitzuführen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, der Müll ist zu entsorgen und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
Benötigte Unterlagen:
schriftlicher Antrag (auch per E-Mail)
keine
Schulfest, Jahresabschlussfest, Kindergeburtstagsfeier, Grillplatz, Zeltübernachtung, Klassenfest Ferienspiele, Familiennachmittag, Baumschulpark Mennekrath, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1509/showFrau
Katharina
Lüke
Frau
Ursula
Schröder