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Ehrenamtlich Tätige: Zuschuss zur Schulung
Gefördert werden Kurse und Lehrgänge von freien Trägern der Jugendhilfe, die auf die Schulung und Aus- bzw. Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit oder auf die haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet sind.
Förderungsfähig sind Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Pro Veranstaltung sind mindestens 5 Zeitstunden Schulungsarbeit nachzuweisen. Die Förderungsdauer beträgt 5 Tage. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
- 11,00 EUR pro Tag und Teilnehmendem.
- Für Ehrenamtliche, die an Kursen der Landesjugendämter, Akademien und Jugendbildungsstätten teilnehmen: 5,50 EUR pro Tag und Teilnehmendem.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (kein Vordruck)
- Programm mit Tageseinteilung
- Finanzierungsplan
- Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben
Kosten
keine
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gefördert werden Kurse und Lehrgänge von freien Trägern der Jugendhilfe, die auf die Schulung und Aus- bzw. Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit oder auf die haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet sind.
Förderungsfähig sind Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Pro Veranstaltung sind mindestens 5 Zeitstunden Schulungsarbeit nachzuweisen. Die Förderungsdauer beträgt 5 Tage. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
- 11,00 EUR pro Tag und Teilnehmendem.
- Für Ehrenamtliche, die an Kursen der Landesjugendämter, Akademien und Jugendbildungsstätten teilnehmen: 5,50 EUR pro Tag und Teilnehmendem.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (kein Vordruck)
- Programm mit Tageseinteilung
- Finanzierungsplan
- Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben
keine
Kurse, Lehrgänge, Seminare, Ausbildung, Fortbildung, Schulung, Jugendgruppenleiter, Mitarbeiter in der offenen Jugendarbeit, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1510/showFrau
Katharina
Lüke
Frau
Ursula
Schröder