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 Ehrenamtlich Tätige: Zuschuss zur Schulung

Gefördert werden Kurse und Lehrgänge von freien Trägern der Jugendhilfe, die auf die Schulung und Aus- bzw. Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit oder auf die haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet sind.

 

Förderungsfähig sind Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Pro Veranstaltung sind mindestens 5 Zeitstunden Schulungsarbeit nachzuweisen. Die Förderungsdauer beträgt 5 Tage. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.

 

Antragsfrist:

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

 

Zuschuss:

 

    • 11,00 EUR pro Tag und Teilnehmendem.

 

    • Für Ehrenamtliche, die an Kursen der Landesjugendämter, Akademien und Jugendbildungsstätten teilnehmen: 5,50 EUR pro Tag und Teilnehmendem.

 

 

Benötigte Unterlagen:

 

    • Schriftlicher Antrag (kein Vordruck)

 

    • Programm mit Tageseinteilung

 

    • Finanzierungsplan

 

    • Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben

 

 

 

 

Kosten

keine

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Zur Anmeldung

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Downloads

  • Förderrichtlinien (Schulung ehrenamtlich Tätiger).pdf
  • Verwendungsnachweis

Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Katharina Lüke:
Tel: 02431 85-327
E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de
Frau Ursula Schröder:
Tel: 02431 85-184
E-Mail: ursula.schroeder@erkelenz.de
Ehrenamtlich Tätige: Zuschuss zur Schulung

Gefördert werden Kurse und Lehrgänge von freien Trägern der Jugendhilfe, die auf die Schulung und Aus- bzw. Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit oder auf die haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet sind.

 

Förderungsfähig sind Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Pro Veranstaltung sind mindestens 5 Zeitstunden Schulungsarbeit nachzuweisen. Die Förderungsdauer beträgt 5 Tage. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.

 

Antragsfrist:

Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

 

Zuschuss:

 

    • 11,00 EUR pro Tag und Teilnehmendem.

 

    • Für Ehrenamtliche, die an Kursen der Landesjugendämter, Akademien und Jugendbildungsstätten teilnehmen: 5,50 EUR pro Tag und Teilnehmendem.

 

 

Benötigte Unterlagen:

 

    • Schriftlicher Antrag (kein Vordruck)

 

    • Programm mit Tageseinteilung

 

    • Finanzierungsplan

 

    • Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben

 

 

 

 

keine

Kurse, Lehrgänge, Seminare, Ausbildung, Fortbildung, Schulung, Jugendgruppenleiter, Mitarbeiter in der offenen Jugendarbeit, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1510/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
001 Johannismarkt 19 41812 Erkelenz

Frau

Katharina

Lüke

02431 85-327
katharina.lueke@erkelenz.de

Frau

Ursula

Schröder

02431 85-184
ursula.schroeder@erkelenz.de
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