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Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine öffentlich beurkundete Erklärung, durch die der biologische Vater zum rechtlichen Vater wird.
Sie kann bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkannt werden.
Die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht ist beim Standesamt nicht möglich.
Zur Vaterschaftsanerkennung müssen beide Elternteile anwesend sind.
Sollte einer der Beteiligten kein deutsch sprechen oder verstehen, müssen Sie selber einen Dolmetscher organisieren. Dieser darf weder mit der Mutter noch dem Vater des anzuerkennenden Kindes verwandt sein und muss durch eine eidesstattliche Versicherung die rechtmäßige Übersetzung erklären.
Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte vor der Terminabsprache per E-Mail mit Fotos/Scans Ihrer Ausweise an das Standesamt der Stadt Erkelenz unter der E-Mailadresse standesamt@erkelenz.de.
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung Nebenstelle
Franziskanerplatz 10
41812 Erkelenz
E-Mail: standesamt@erkelenz.de