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Jugendhilfe: Förderung, Investitionshilfen
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe der Stadt Erkelenz (V.8)
Zuschüsse zum Bau und zur Ausstattung von Jugendstätten können gewährt werden:
- für den Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterungsbau von Freizeiteinrichtungen
- für die Beschaffung, Ergänzung und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen und die Ausstattung, wenn die sinnvolle Nutzung durch Jugendliche garantiert wird.
Es soll Wert gelegt werden auf angemessene Zugänglichkeit für die Jugendlichen und eigene Mit- und Ausgestaltung der Räume.
- Eigeninitiativen bei Ausbau und Ausstattung von vorhandenen Gebäuden und Räumen haben besonderen pädagogischen Wert.
- Eigenarbeit wird mit Vorrang durch Materialkostenzuschüsse gefördert.
Zuschüsse:
- Zuschüsse werden als pauschale Zuschüsse gewährt bis 33 1/3 % der anerkannten Kosten; der Einzelzuschuss ist auf 30.000 EUR begrenzt.
- Bauvorhaben, deren anerkannte Kostensummen für Bau und Einrichtung den Zuschuss-Höchstbetrag von 30.000 EUR(Kostensummen bis 90.000 EUR) überschreiten, werden mit 15 % des beihilfefähigen Betrages von 90.000 EUR bis 300.000 EUR bezuschusst.
- Die Förderung von Um- und Ausbauten bestehender Gebäude durch Jugendgruppen in Eigenarbeit zur jugendpflegerischen Nutzung erfolgt in Höhe von 80 % der nachzuweisenden Materialkosten.
Bitte lassen Sie sich ausführlich beraten.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (ohne Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
Kosten
keine
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- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe der Stadt Erkelenz (V.8)
Zuschüsse zum Bau und zur Ausstattung von Jugendstätten können gewährt werden:
- für den Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterungsbau von Freizeiteinrichtungen
- für die Beschaffung, Ergänzung und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen und die Ausstattung, wenn die sinnvolle Nutzung durch Jugendliche garantiert wird.
Es soll Wert gelegt werden auf angemessene Zugänglichkeit für die Jugendlichen und eigene Mit- und Ausgestaltung der Räume.
- Eigeninitiativen bei Ausbau und Ausstattung von vorhandenen Gebäuden und Räumen haben besonderen pädagogischen Wert.
- Eigenarbeit wird mit Vorrang durch Materialkostenzuschüsse gefördert.
Zuschüsse:
- Zuschüsse werden als pauschale Zuschüsse gewährt bis 33 1/3 % der anerkannten Kosten; der Einzelzuschuss ist auf 30.000 EUR begrenzt.
- Bauvorhaben, deren anerkannte Kostensummen für Bau und Einrichtung den Zuschuss-Höchstbetrag von 30.000 EUR(Kostensummen bis 90.000 EUR) überschreiten, werden mit 15 % des beihilfefähigen Betrages von 90.000 EUR bis 300.000 EUR bezuschusst.
- Die Förderung von Um- und Ausbauten bestehender Gebäude durch Jugendgruppen in Eigenarbeit zur jugendpflegerischen Nutzung erfolgt in Höhe von 80 % der nachzuweisenden Materialkosten.
Bitte lassen Sie sich ausführlich beraten.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (ohne Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan