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Friedhof: Ausstellung eines Leichenpasses
Gemäß § 17 des aktuellen Bestattungsgesetzes NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Benötigte Unterlagen:
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
- Amtsärztliches Zeugnis
Kosten
15,00 EURO
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Friedhof: Ausstellung eines Leichenpasses Leichenpass, Leichenbeförderung, Friedhofsangelegenheiten
Gemäß § 17 des aktuellen Bestattungsgesetzes NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Benötigte Unterlagen:
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
- Amtsärztliches Zeugnis
Friedhofsangelegenheiten Amt 60
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
02431 85-0
02431 70558
Susanne Grünter 335
02431 85-342
02431 85-9342
susanne.gruenter@erkelenz.de
Kristina Jansen 335
02431 85-289
02431 859-289
kristina.jansen@erkelenz.de