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Friedhof: Verzicht auf eine Grabstätte
Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne des § 24 Abs. 4 der Friedhofssatzung (künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale) kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen. Der Antrag auf Verzicht einer Grabstätte ist formgebunden.
Benötigte Unterlagen:
Nur der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte kann einen Antrag auf Verzicht stellen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne des § 24 Abs. 4 der Friedhofssatzung (künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale) kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen. Der Antrag auf Verzicht einer Grabstätte ist formgebunden.
Benötigte Unterlagen:
Nur der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte kann einen Antrag auf Verzicht stellen.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1521/show