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 Fundsachen

Fundsachen sind beim Fundbüro anzuzeigen und werden hier in der Regel in Verwahrung genommen. Ist der Eigentümer einer Fundsache (z. B. Ausweis) ohne Weiteres zu ermitteln, wird dieser kurzfristig informiert. Bei Gegenständen, die nicht auf den Eigentümer schließen lassen, ist die Initiative des Eigentümers gefordert. In der Regel ist eine Anfrage beim Fundbüro, bei der Polizei und, soweit es sich um Tiere handelt, beim Tierheim zu empfehlen.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab der Anzeige des Fundes. Macht der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros versteigert oder anderweitig verwertet.

Kosten

Die Gebühr ist abhängig vom Wert der Fundsache und richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Marion Mützke:
Tel: 02431 85-220
E-Mail: marion.muetzke@erkelenz.de
Frau Waltraud Heinrichs:
Tel: 02431 85-167
E-Mail: waltraud.heinrichs@erkelenz.de
Fundsachen

Fundsachen sind beim Fundbüro anzuzeigen und werden hier in der Regel in Verwahrung genommen. Ist der Eigentümer einer Fundsache (z. B. Ausweis) ohne Weiteres zu ermitteln, wird dieser kurzfristig informiert. Bei Gegenständen, die nicht auf den Eigentümer schließen lassen, ist die Initiative des Eigentümers gefordert. In der Regel ist eine Anfrage beim Fundbüro, bei der Polizei und, soweit es sich um Tiere handelt, beim Tierheim zu empfehlen.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab der Anzeige des Fundes. Macht der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros versteigert oder anderweitig verwertet.

Die Gebühr ist abhängig vom Wert der Fundsache und richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Verloren, Vermisst, Gesucht, Gefunden, Fahrräder, Rechts- und Ordnungsamt https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1523/show
Rechts- und Ordnungsamt
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Frau

Marion

Mützke

34

02431 85-220
marion.muetzke@erkelenz.de

Frau

Waltraud

Heinrichs

33

02431 85-167
waltraud.heinrichs@erkelenz.de
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