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Friedhof: Eintritt eines Sterbefalles
Der Eintritt eines Sterbefalles erfordert unumgängliche Maßnahmen. Dabei ist eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten:
- Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
- Bei einem Sterbefall im Haus sofort einen Arzt rufen, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Das Bestattungsunternehmen setzt sich dann mit uns in Verbindung zwecks Terminvereinbarung für die Beisetzung und die Zuteilung einer Grabstätte. Hierzu benötigt der Bestatter eine Sterbefallbescheinigung des Standesamtes, Nachweis einer bestehenden Grabstätte sowie den Bestattungsantrag.
Gerne geben wir weitere Auskunft über die Vergabe von Gräbern.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Grabart (siehe Gebührensatzung)
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Zuständige Einrichtung
Friedhofsangelegenheiten
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Friedhof: Eintritt eines Sterbefalles Bestattung, Friedhofsangelegenheiten, Sterbefall
Der Eintritt eines Sterbefalles erfordert unumgängliche Maßnahmen. Dabei ist eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten:
- Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
- Bei einem Sterbefall im Haus sofort einen Arzt rufen, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Das Bestattungsunternehmen setzt sich dann mit uns in Verbindung zwecks Terminvereinbarung für die Beisetzung und die Zuteilung einer Grabstätte. Hierzu benötigt der Bestatter eine Sterbefallbescheinigung des Standesamtes, Nachweis einer bestehenden Grabstätte sowie den Bestattungsantrag.
Gerne geben wir weitere Auskunft über die Vergabe von Gräbern.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1538/show Friedhofsangelegenheiten Amt 60
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
02431 85-0
02431 70558
Susanne Grünter 335
02431 85-342
02431 85-9342
susanne.gruenter@erkelenz.de
Kristina Jansen 335
02431 85-289
02431 859-289
kristina.jansen@erkelenz.de