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Gewerbe - Anmeldung Handelsregister

Beschreibung

Sie wollen ein Gewerbe anmelden, bei dem Gewerbetreibende eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (mit Ausnahme der BGB-Gesellschaft) sein soll? Dann müssen Sie vorher diese Person oder die Personengesellschaft über einen Notar beim Handelsregister eintragen lassen.
Rechtzeitig anmelden!
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als 1 Monat zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Grundsätzlich ist eine Vorsprache des oder der Vertretungsberechtigten erforderlich.

Die Vorsprache kann auch durch Bevollmächtigte erfolgen. Vorzulegen sind dann eine Vollmacht und zusätzlich die Ausweisdokumente der oder des Bevollmächtigten und der vertretenen Person.

 

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen
  • Personalausweis oder Personalausweise der antragstellenden Person oder Personen
  • Aufenthaltsbescheinigung bei Ausländerinnen oder Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
  • Auszug aus dem Handelsregister (oder Notarvertrag)
    bei Personengesellschaften, wie etwa oHG, KG oder eingetragener Kaufmann: HR-A.
    Bei Kapitalgesellschaften wie etwa AG oder GmbH: HR-B.
    Das Handelsregister wird geführt im: Amtsgericht  Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach, Tel.: 02166/276 - 0

Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein BundID Konto benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.

Die Gebühr in Höhe von 20,00 Euro müssen Sie bar bezahlen.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen