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 Schmutzwasser: Ermittlung Gebührentatbestände

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensplittung, werden in Erkelenz Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem tatsächlich verbrauchten Frischwasser das anhand des Wasserzählers im Gebäude ermittelt wird. Wasser, das tatsächlich nicht in den städtischen Kanal gelangt, kann durch geeignete Zwischenzähler ermittelt werden und so von der Abwassergebühr ausgenommen werden. Wird Niederschlagswasser in einer Zisterne aufgefangen und als Brauchwasser im Haushalt genutzt, z.B. zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, muss die in den Kanal geleitete Wassermenge durch geeignete Zähler ermittelt werden. Hierfür sind Abwassergebühren zu entrichten. Die Regenwassernutzungsanlagen sind vom Tiefbauamt abzunehmen. Der Zählerstand ist dem Tiefbauamt jährlich anzugeben.

Kosten

Es werden die in § 28 der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz aufgeführten Schmutzwassergebühren erhoben.

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Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt/städtischer Abwasserbetrieb
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Ramona Peter:
Tel: 02431 85-281
E-Mail: ramona.peter@erkelenz.de
Stefanie Feiter:
Tel: 02431 85-158
E-Mail: stefanie.feiter@erkelenz.de
Schmutzwasser: Ermittlung Gebührentatbestände

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensplittung, werden in Erkelenz Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem tatsächlich verbrauchten Frischwasser das anhand des Wasserzählers im Gebäude ermittelt wird. Wasser, das tatsächlich nicht in den städtischen Kanal gelangt, kann durch geeignete Zwischenzähler ermittelt werden und so von der Abwassergebühr ausgenommen werden. Wird Niederschlagswasser in einer Zisterne aufgefangen und als Brauchwasser im Haushalt genutzt, z.B. zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, muss die in den Kanal geleitete Wassermenge durch geeignete Zähler ermittelt werden. Hierfür sind Abwassergebühren zu entrichten. Die Regenwassernutzungsanlagen sind vom Tiefbauamt abzunehmen. Der Zählerstand ist dem Tiefbauamt jährlich anzugeben.

Es werden die in § 28 der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz aufgeführten Schmutzwassergebühren erhoben.

Außenwasserzähler, Brauchwasser, Nutzwasser, Zisterne, Regenwassernutzung, Ermäßigung, Gebühren, Tiefbauamt https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1543/show
Tiefbauamt/städtischer Abwasserbetrieb
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Ramona

Peter

239

02431 85-281
ramona.peter@erkelenz.de

Stefanie

Feiter

241

02431 85-158
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