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Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich und Hilfe in Pflegeheimen oder bei Tagespflege

Beschreibung

 

Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich in Form von Fachleistungen

Wenn jemand pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 2) und die Leistungen der Pflegekasse für die Versorgung nicht ausreichend sind, besteht ggf. die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu erhalten. Die Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig erbracht.

Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. 

 

Hilfe in Pflegeheimen bei dauerhafter Unterbringung

Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind und die anfallenden Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse decken können, haben ggf. einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger.

Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen.

 

Hilfen in Einrichtungen im Rahmen der Kurzzeit-, Verhinderungs- & Tagespflege

Personen, die eine Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung besuchen und die anfallenden Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse decken können, haben ggf. einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger.

Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen.

 

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keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen