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Stadtreinigung
Die Stadt Erkelenz hat in ihrer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung die Reinigung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen. Ebenso obliegt die Reinigung der Fahrbahnen, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile, den angrenzenden Grundstückseigentümern. Mit der Reinigung dieser Straßen bzw. Straßenteile hat die Stadt ein Privatunternehmen beauftragt.
Aufgabenbereich des Baubetriebshofes:
- Durchführung der Straßen- und Gehwegreinigung entlang der städtischen Grundstücke entsprechend den Bestimmungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz
- Reinigung der Marktflächen nach Markttagen/Kirmessen
- Entleerung von Papierkörben
- Saisonale Reinigungen, z.B. Herbstlaub
- Sonderreinigungen nach Veranstaltungen, z.B. Karneval
- Reinigung der Straßen im Rahmen der Gefahrenabwehr
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Zuständige Einrichtung
Baubetriebshof
Baubetriebshof
Richard-Lucas-Straße 2
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Die Stadt Erkelenz hat in ihrer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung die Reinigung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen. Ebenso obliegt die Reinigung der Fahrbahnen, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile, den angrenzenden Grundstückseigentümern. Mit der Reinigung dieser Straßen bzw. Straßenteile hat die Stadt ein Privatunternehmen beauftragt.
Aufgabenbereich des Baubetriebshofes:
- Durchführung der Straßen- und Gehwegreinigung entlang der städtischen Grundstücke entsprechend den Bestimmungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz
- Reinigung der Marktflächen nach Markttagen/Kirmessen
- Entleerung von Papierkörben
- Saisonale Reinigungen, z.B. Herbstlaub
- Sonderreinigungen nach Veranstaltungen, z.B. Karneval
- Reinigung der Straßen im Rahmen der Gefahrenabwehr
Herr
Karl-Heinz
Schiffers