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 Niederschlagswasserbeseitigung

Versickerung in den Untergrund

(Änderungen zum 01. Juli 2023)

Grundsätzlich besteht in Erkelenz auch für Niederschlagswasser Anschluss- und Überlassungspflicht. Soll Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden, ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis über das Tiefbauamt zu stellen. Dieser Antrag ist gleichzeitig ein Antrag zur Befreiung von der Anschluss- und Überlassungspflicht.

Nach Prüfung durch das Tiefbauamt der Stadt Erkelenz, ob eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann (dies ist bei Gebieten mit Trennsystem und bei nicht sickerfähigem Untergrund nicht möglich), wird der Antrag zur Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis weitergeleitet.
Wird kein Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation geleitet, entfällt für dieses die Niederschlagswassergebühr.

Einleitung in den Untergrund (Versickerung)

Die erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser können dem Antragsformular und dem Informationsschrieben entnommen werden.

Einleitung in ein Oberflächengewässer

Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen.

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrages durch die Kreisverwaltung Heinsberg fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebühren werden durch den Kreis erhoben.

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Downloads

  • Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer
  • Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser in den Untergrund
  • Merkblatt: Versickerung von Niederschlagswasser

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt/städtischer Abwasserbetrieb
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Ramona Peter:
Tel: 02431 85-281
E-Mail: ramona.peter@erkelenz.de
Stefanie Feiter:
Tel: 02431 85-158
E-Mail: stefanie.feiter@erkelenz.de
Niederschlagswasserbeseitigung

Grundsätzlich besteht in Erkelenz auch für Niederschlagswasser Anschluss- und Überlassungspflicht. Soll Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden, ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis über das Tiefbauamt zu stellen. Dieser Antrag ist gleichzeitig ein Antrag zur Befreiung von der Anschluss- und Überlassungspflicht.

Nach Prüfung durch das Tiefbauamt der Stadt Erkelenz, ob eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann (dies ist bei Gebieten mit Trennsystem und bei nicht sickerfähigem Untergrund nicht möglich), wird der Antrag zur Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis weitergeleitet.
Wird kein Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation geleitet, entfällt für dieses die Niederschlagswassergebühr.

Einleitung in den Untergrund (Versickerung)

Die erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser können dem Antragsformular und dem Informationsschrieben entnommen werden.

Einleitung in ein Oberflächengewässer

Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Für die Bearbeitung des Antrages durch die Kreisverwaltung Heinsberg fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebühren werden durch den Kreis erhoben.

Versickerung von Niederschlagswsser, Wasserrechtliche Erlaubnis, Rigole, Versickerungsantrag, Gebührenbefreiung, Mulde, Anschlusszwang, Überlassungspflicht, Tiefbauamt https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1558/show
Tiefbauamt/städtischer Abwasserbetrieb
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Ramona

Peter

239

02431 85-281
ramona.peter@erkelenz.de

Stefanie

Feiter

241

02431 85-158
stefanie.feiter@erkelenz.de
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