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Niederschlagswasserbeseitigung
Versickerung in den Untergrund
(Änderungen zum 01. Juli 2023)
Grundsätzlich besteht in Erkelenz auch für Niederschlagswasser Anschluss- und Überlassungspflicht. Soll Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden, ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis über das Tiefbauamt zu stellen. Dieser Antrag ist gleichzeitig ein Antrag zur Befreiung von der Anschluss- und Überlassungspflicht.
Nach Prüfung durch das Tiefbauamt der Stadt Erkelenz, ob eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann (dies ist bei Gebieten mit Trennsystem und bei nicht sickerfähigem Untergrund nicht möglich), wird der Antrag zur Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis weitergeleitet.
Wird kein Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation geleitet, entfällt für dieses die Niederschlagswassergebühr.
Einleitung in den Untergrund (Versickerung)
Die erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser können dem Antragsformular und dem Informationsschrieben entnommen werden.
Einleitung in ein Oberflächengewässer
Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages durch die Kreisverwaltung Heinsberg fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebühren werden durch den Kreis erhoben.
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Weitere Informationen
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Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt/städtischer Abwasserbetrieb
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Versickerung in den Untergrund
(Änderungen zum 01. Juli 2023)
Grundsätzlich besteht in Erkelenz auch für Niederschlagswasser Anschluss- und Überlassungspflicht. Soll Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden, ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis über das Tiefbauamt zu stellen. Dieser Antrag ist gleichzeitig ein Antrag zur Befreiung von der Anschluss- und Überlassungspflicht.
Nach Prüfung durch das Tiefbauamt der Stadt Erkelenz, ob eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann (dies ist bei Gebieten mit Trennsystem und bei nicht sickerfähigem Untergrund nicht möglich), wird der Antrag zur Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis weitergeleitet.
Wird kein Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation geleitet, entfällt für dieses die Niederschlagswassergebühr.
Einleitung in den Untergrund (Versickerung)
Die erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser können dem Antragsformular und dem Informationsschrieben entnommen werden.
Einleitung in ein Oberflächengewässer
Für die Antragstellung bei der Ableitung von Niederschlagswasser in einen Bach oder Graben gelten im Grundsatz die Ausführungen wie zu den Versickerungsanlagen. Bei größeren Bauprojekten sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen stärker zu berücksichtigen.
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