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 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG): Leistungen

Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

  • ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.

Seit dem 01.07.2017 besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Leistungsanspruch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. 
Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich.

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  • Unterhaltsvorschuss

Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lydia Petras:
Tel: 02431 85-254
E-Mail: lydia.petras@erkelenz.de
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG): Leistungen

Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

  • ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.

Seit dem 01.07.2017 besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Leistungsanspruch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

Benötigte Unterlagen:
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt. 
Persönliche Vorsprache und Antragstellung erforderlich.

keine

Unterhaltsvorschuss, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1559/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Frau

Lydia

Petras

65

02431 85-254
lydia.petras@erkelenz.de
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