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Bestattungskosten: Übernahme
Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - (SGB XII)
Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Benötigte Unterlagen u.a.:
- Sozialhilfeantrag auf Übernahme der Bestattungskosten mit Angabe der nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern) sowie deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweise über Einkommen und Vermögen des / der Verstorbenen
- Nachweise über den Wert des Nachlasses, ggf. Vorlage des Testamentes
- Sterbeurkunde
- Kostenvoranschlag / Rechnung über Bestattungskosten
- Nachweise der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Bestattungskostenpflichtigen
Eine persönliche Vorsprache und Antragstellung ist erforderlich.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - (SGB XII)
Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Benötigte Unterlagen u.a.:
- Sozialhilfeantrag auf Übernahme der Bestattungskosten mit Angabe der nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern) sowie deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweise über Einkommen und Vermögen des / der Verstorbenen
- Nachweise über den Wert des Nachlasses, ggf. Vorlage des Testamentes
- Sterbeurkunde
- Kostenvoranschlag / Rechnung über Bestattungskosten
- Nachweise der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Bestattungskostenpflichtigen
Eine persönliche Vorsprache und Antragstellung ist erforderlich.
Bestattungskosten, Begräbniskosten, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1571/showHerr
Hans-Jürgen
Drews
61
Herr
Stefan
Gerards
62