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 Bestattungskosten: Übernahme

Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - (SGB XII)

Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

 
Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat und die Verpflichteten nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.

 

Benötigte Unterlagen u.a.:

  • Sozialhilfeantrag auf Übernahme der Bestattungskosten mit Angabe der nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern) sowie deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen des / der Verstorbenen
  • Nachweise über den Wert des Nachlasses, ggf. Vorlage des Testamentes
  • Sterbeurkunde
  • Kostenvoranschlag / Rechnung über Bestattungskosten
  • Nachweise der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Bestattungskostenpflichtigen

 

Eine persönliche Vorsprache und Antragstellung ist erforderlich.

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Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Hans-Jürgen Drews:
Tel: 02431 85-238
E-Mail: hans-juergen.drews@erkelenz.de
Herr Stefan Gerards:
Tel: 02431 85316
E-Mail: stefan.gerards@erkelenz.de
Bestattungskosten: Übernahme

Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - (SGB XII)

Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

 
Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat und die Verpflichteten nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.

 

Benötigte Unterlagen u.a.:

  • Sozialhilfeantrag auf Übernahme der Bestattungskosten mit Angabe der nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern) sowie deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen des / der Verstorbenen
  • Nachweise über den Wert des Nachlasses, ggf. Vorlage des Testamentes
  • Sterbeurkunde
  • Kostenvoranschlag / Rechnung über Bestattungskosten
  • Nachweise der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Bestattungskostenpflichtigen

 

Eine persönliche Vorsprache und Antragstellung ist erforderlich.

Bestattungskosten, Begräbniskosten, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1571/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Hans-Jürgen

Drews

61

02431 85-238
hans-juergen.drews@erkelenz.de

Herr

Stefan

Gerards

62

02431 85316
stefan.gerards@erkelenz.de
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