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Kampfmittelangelegenheiten
Wenn Sie ein Kampfmittel oder einen kampfmittelverdächtigen Gegenstand gefunden haben, berühren Sie Ihn auf keinen Fall, halten Sie Abstand und informieren Sie bitte sofort das Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Feuerwehr.
Außerhalb der der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeibehörde!
Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden (öOB) unterhält das Land gemäß §1 (1) Kampfmittelverordnung NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Zu den Aufgaben des KBD gehören neben der Beseitigung von zufällig gefundener Weltkriegsmunition die präventive Kampfmittelbeseitigung im Vorfeld von geplanten Baumaßnahmen, um ein gefahrloses Bauen zu ermöglichen.
Im Vorfeld einer Baumaßnahme, bei der es zu Eingriffen in das Erdreich kommen soll ist eine Beurteilung von möglichen Gefahren durch den KBD zu erfolgen, dazu wird eine Luftbildauswertung durchgeführt.
Die den Bau in Auftrag gebende Person hat bei uns einen Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen, diesen leiten wir an den KBD weiter. Auf Grundlage von Luftbildern und anderen Dokumenten nimmt der KBD eine Gefahreneinschätzung vor (dies dauert in der Regel vier bis sechs Wochen) und teilt uns diese mit einer entsprechenden Karte mit.
Von uns bekommen Sie dann eine Mitteilung mit entsprechender Karte des KBD welche Maßnahmen vor bzw. bei der Baumaßnahme vor Ort erforderlich sind.
Eine unmittelbare Beauftragung einer privaten Firma zur Suche nach Kampfmittel durch die den Bau in Auftrag gebende Person ist rechtlich nicht zulässig (§ 3 KampfmittelVO NRW).
Umfassende Infos zum Thema Kampfmittel finden sie auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf oder auf der Seite des Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen.
Unterlagen
- Online-Antrag
oder
- Antrag mit Begründung, maßstäblichem Lageplan, Grundkartenauszug (1:5000)
Kosten
Die Kosten der Luftbildauswertung, die der evtl. daraus resultierenden geophysikalischen Untersuchung des Grundstücks, das Ausgraben einer Verdachtsstelle und das Entschärfen und Vernichten eines Kampfmittels werden vom Land NRW getragen, soweit es sich nicht um eine ehemalige bundeseigene Liegenschaft handelt.
Es können jedoch vorbereitende Maßnahmen notwendig werden die seitens der den Bau in Auftrag gebende Person durchzuführen sind, sowie sogenannte begleitende und abschließende Maßnahmen, diese werden nicht vom Land NRW getragen.
Eine detaillierte Ausführung finden sie im Runderlass Kostentragung in der Kampfmittelbeseitigung des Ministeriums des Innern -36-54.01- und auf der Seite des KBD.
Hinweise und Besonderheiten
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Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie ein Kampfmittel oder einen kampfmittelverdächtigen Gegenstand gefunden haben, berühren Sie Ihn auf keinen Fall, halten Sie Abstand und informieren Sie bitte sofort das Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Feuerwehr.
Außerhalb der der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeibehörde!
Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden (öOB) unterhält das Land gemäß §1 (1) Kampfmittelverordnung NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Zu den Aufgaben des KBD gehören neben der Beseitigung von zufällig gefundener Weltkriegsmunition die präventive Kampfmittelbeseitigung im Vorfeld von geplanten Baumaßnahmen, um ein gefahrloses Bauen zu ermöglichen.
Im Vorfeld einer Baumaßnahme, bei der es zu Eingriffen in das Erdreich kommen soll ist eine Beurteilung von möglichen Gefahren durch den KBD zu erfolgen, dazu wird eine Luftbildauswertung durchgeführt.
Die den Bau in Auftrag gebende Person hat bei uns einen Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen, diesen leiten wir an den KBD weiter. Auf Grundlage von Luftbildern und anderen Dokumenten nimmt der KBD eine Gefahreneinschätzung vor (dies dauert in der Regel vier bis sechs Wochen) und teilt uns diese mit einer entsprechenden Karte mit.
Von uns bekommen Sie dann eine Mitteilung mit entsprechender Karte des KBD welche Maßnahmen vor bzw. bei der Baumaßnahme vor Ort erforderlich sind.
Eine unmittelbare Beauftragung einer privaten Firma zur Suche nach Kampfmittel durch die den Bau in Auftrag gebende Person ist rechtlich nicht zulässig (§ 3 KampfmittelVO NRW).
Umfassende Infos zum Thema Kampfmittel finden sie auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf oder auf der Seite des Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Online-Antrag
oder
- Antrag mit Begründung, maßstäblichem Lageplan, Grundkartenauszug (1:5000)
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
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https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1572/show