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 Jugendbildung außerschulisch: Zuschuss

Gefördert werden Bildungsveranstaltungen, Seminare, Lehrgänge, Kurse, Treffen, Tagungen, Gedenkstättenfahrten von freien Trägern der Jugendhilfe.

Antragsfrist:

Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

 Zuschuss:

  • Abendveranstaltungen mit mind. 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
    die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 5,50 EUR pro Teilnehmer.
  • Tagesveranstaltungen mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
    die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 8,00 EUR pro Teilnehmer.
  • Mehrtägige Veranstaltungen bis höchstens 8 Tage mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit: bis zu 5,50 EUR je Tag und Teilnehmer

Zuschussfähig sind Veranstaltungen mit mindestens 7 und höchstens 60 Teilnehmern. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag ohne Vordruck
  • Programm mit Tageseinteilung
  • Finanzierungsplan
  • Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben

Kosten

keine

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Zur Anmeldung

Downloads

  • Förderrichtlinien (Außerschulische Jugendbildung).pdf

Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Katharina Lüke:
Tel: 02431 85-327
E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de
Frau Ursula Schröder:
Tel: 02431 85-184
E-Mail: ursula.schroeder@erkelenz.de
Jugendbildung außerschulisch: Zuschuss

Gefördert werden Bildungsveranstaltungen, Seminare, Lehrgänge, Kurse, Treffen, Tagungen, Gedenkstättenfahrten von freien Trägern der Jugendhilfe.

Antragsfrist:

Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

 Zuschuss:

  • Abendveranstaltungen mit mind. 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
    die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 5,50 EUR pro Teilnehmer.
  • Tagesveranstaltungen mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
    die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 8,00 EUR pro Teilnehmer.
  • Mehrtägige Veranstaltungen bis höchstens 8 Tage mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit: bis zu 5,50 EUR je Tag und Teilnehmer

Zuschussfähig sind Veranstaltungen mit mindestens 7 und höchstens 60 Teilnehmern. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag ohne Vordruck
  • Programm mit Tageseinteilung
  • Finanzierungsplan
  • Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben

keine

Bildungsveranstaltungen, Schulungen, Gedenkstättenfahrten, Seminare, Lehrgänge, Kurse, Treffen, Tagungen, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1574/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
001 Johannismarkt 19 41812 Erkelenz

Frau

Katharina

Lüke

02431 85-327
katharina.lueke@erkelenz.de

Frau

Ursula

Schröder

02431 85-184
ursula.schroeder@erkelenz.de
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