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Jugendbildung außerschulisch: Zuschuss
Gefördert werden Bildungsveranstaltungen, Seminare, Lehrgänge, Kurse, Treffen, Tagungen, Gedenkstättenfahrten von freien Trägern der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
- Abendveranstaltungen mit mind. 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 5,50 EUR pro Teilnehmer. - Tagesveranstaltungen mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 8,00 EUR pro Teilnehmer. - Mehrtägige Veranstaltungen bis höchstens 8 Tage mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit: bis zu 5,50 EUR je Tag und Teilnehmer
Zuschussfähig sind Veranstaltungen mit mindestens 7 und höchstens 60 Teilnehmern. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag ohne Vordruck
- Programm mit Tageseinteilung
- Finanzierungsplan
- Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben
Kosten
keine
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gefördert werden Bildungsveranstaltungen, Seminare, Lehrgänge, Kurse, Treffen, Tagungen, Gedenkstättenfahrten von freien Trägern der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
- Abendveranstaltungen mit mind. 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 5,50 EUR pro Teilnehmer. - Tagesveranstaltungen mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit:
die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen, höchstens jedoch 75 % der anerkannten Kosten, max. jedoch 8,00 EUR pro Teilnehmer. - Mehrtägige Veranstaltungen bis höchstens 8 Tage mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit: bis zu 5,50 EUR je Tag und Teilnehmer
Zuschussfähig sind Veranstaltungen mit mindestens 7 und höchstens 60 Teilnehmern. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag ohne Vordruck
- Programm mit Tageseinteilung
- Finanzierungsplan
- Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben
keine
Bildungsveranstaltungen, Schulungen, Gedenkstättenfahrten, Seminare, Lehrgänge, Kurse, Treffen, Tagungen, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1574/showFrau
Katharina
Lüke
Frau
Ursula
Schröder