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Jugendschutz: Zuschuss zu Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen des Jugendschutzes, insbesondere der Suchtgefährdung (Alkohol, Drogen, Nikotin usw.) von freien Trägern der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt.
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (kein Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
Kosten
keine
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen des Jugendschutzes, insbesondere der Suchtgefährdung (Alkohol, Drogen, Nikotin usw.) von freien Trägern der Jugendhilfe.
Antragsfrist:
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Zuschuss:
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt.
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (kein Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
keine
Schwerpunktarbeit, Jugendschutz, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1580/showFrau
Katharina
Lüke
Frau
Ursula
Schröder