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 Zuschuss: Maßnahmen zum Jugendschutz

Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen des Jugendschutzes, insbesondere der Suchtgefährdung (Alkohol, Drogen, Nikotin usw.) von freien Trägern der Jugendhilfe.

Antragsfrist:

Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Zuschuss: 
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt. 
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag (kein Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Kosten

keine

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Downloads

  • Förderrichtlinien (Jugendschutz).pdf
  • Verwendungsnachweis

Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
Stadtverwaltung Nebenstelle
Johannismarkt 19
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Eva Beckers:
Tel: 02431 85-113
E-Mail: eva.beckers@erkelenz.de
Katharina Lüke:
Tel: 02431 85-327
E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de
Zuschuss: Maßnahmen zum Jugendschutz

Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen des Jugendschutzes, insbesondere der Suchtgefährdung (Alkohol, Drogen, Nikotin usw.) von freien Trägern der Jugendhilfe.

Antragsfrist:

Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Zuschuss: 
Es werden angemessene Zuschüsse im Einzelfall bewilligt. 
Über Anträge mit einem Volumen ab 500,00 EUR entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag (kein Vordruck) mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens
  • Kosten- und Finanzierungsplan

keine

Schwerpunktarbeit, Jugendschutz, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1580/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales
001 Johannismarkt 19 41812 Erkelenz

Eva

Beckers

Johannismarkt 19

02431 85-113
eva.beckers@erkelenz.de

Katharina

Lüke

02431 85-327
katharina.lueke@erkelenz.de
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