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 Straßenumzug, Festumzug

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Der Antrag ist spätestens 5 Arbeitstage vor Umzugstermin mitzuteilen.

Benötigte Unterlagen:
Vordruck, Freistellungserklärung

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (zwischen 10,20 Euro und 2.301,-- Euro).

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Downloads

  • Antrag § 29 Abs.pdf
  • Freistellungserklärung.pdf

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Lambertz:
Tel: 02431 85-338
E-Mail: stefan.lambertz@erkelenz.de
Frau Anja Minkenberg:
Tel: 02431 85-217
E-Mail: anja.minkenberg@erkelenz.de
Straßenumzug, Festumzug

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Der Antrag ist spätestens 5 Arbeitstage vor Umzugstermin mitzuteilen.

Benötigte Unterlagen:
Vordruck, Freistellungserklärung

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (zwischen 10,20 Euro und 2.301,-- Euro).

Schützenumzug, Goldhochzeit, Jubiläum, Kirmes, Rechts- und Ordnungsamt, Festumzug https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1588/show
Rechts- und Ordnungsamt
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Lambertz

35

02431 85-338
stefan.lambertz@erkelenz.de

Frau

Anja

Minkenberg

37

02431 85-217
anja.minkenberg@erkelenz.de
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