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Straßenumzug, Festumzug
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Der Antrag ist spätestens 5 Arbeitstage vor Umzugstermin mitzuteilen.
Benötigte Unterlagen:
Vordruck, Freistellungserklärung
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (zwischen 10,20 Euro und 2.301,-- Euro).
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Der Antrag ist spätestens 5 Arbeitstage vor Umzugstermin mitzuteilen.
Benötigte Unterlagen:
Vordruck, Freistellungserklärung
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (zwischen 10,20 Euro und 2.301,-- Euro).
Schützenumzug, Goldhochzeit, Jubiläum, Kirmes, Rechts- und Ordnungsamt, Festumzug https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1588/showHerr
Lambertz
35
Frau
Anja
Minkenberg
37