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Zuschuss: Sonderzuschuss Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
Sonderzuschüsse werden für Kinder von Empfängern von Arbeitslosengeld II, , Alleinerziehenden, Arbeitslosen, Spätaussiedlern oder kinderreichen Familien mit Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII gewährt. Es werden nur Teilnehmer mit Wohnsitz in Erkelenz gefördert. Die Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern. (Maximal 21 Tage). Antragsberechtigt sind die freien Träger der Jugendhilfe.
Antragsfristen:
- für Maßnahmen vom 01.01 bis 31.03. muss der Antrag bis zum 31.12. des Vorjahres bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein.
- für Maßnahmen vom 01.04. bis 31.12. muss der Antrag bis 31.03. des laufenden Jahres bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein.
Zuschuss: Teilnehmerbeiträge werden bis zu einer Höhe von 20,00 EUR je Tag anerkannt.
- Bei ALG II - Empfängern wird der Beitrag in voller Höhe übernommen, abzüglich einer häuslichen Ersparnis von 2,50 EUR pro Tag.
- Bei Alleinerziehenden, Arbeitslosen, Spätaussiedlern oder kinderreichen Familien mit Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII werden 30 % des Teilnehmerbeitrags übernommen.
Benötigte Unterlagen:
- Antragsvordruck Jugendamt
- Einkommensnachweis
- Mietnachweis inkl. Neben- & Heizkosten
- ALG II - Bescheid
Kosten
keine
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Sonderzuschüsse werden für Kinder von Empfängern von Arbeitslosengeld II, , Alleinerziehenden, Arbeitslosen, Spätaussiedlern oder kinderreichen Familien mit Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII gewährt. Es werden nur Teilnehmer mit Wohnsitz in Erkelenz gefördert. Die Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern. (Maximal 21 Tage). Antragsberechtigt sind die freien Träger der Jugendhilfe.
Antragsfristen:
- für Maßnahmen vom 01.01 bis 31.03. muss der Antrag bis zum 31.12. des Vorjahres bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein.
- für Maßnahmen vom 01.04. bis 31.12. muss der Antrag bis 31.03. des laufenden Jahres bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein.
Zuschuss: Teilnehmerbeiträge werden bis zu einer Höhe von 20,00 EUR je Tag anerkannt.
- Bei ALG II - Empfängern wird der Beitrag in voller Höhe übernommen, abzüglich einer häuslichen Ersparnis von 2,50 EUR pro Tag.
- Bei Alleinerziehenden, Arbeitslosen, Spätaussiedlern oder kinderreichen Familien mit Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII werden 30 % des Teilnehmerbeitrags übernommen.
Benötigte Unterlagen:
- Antragsvordruck Jugendamt
- Einkommensnachweis
- Mietnachweis inkl. Neben- & Heizkosten
- ALG II - Bescheid