Navigation

  • Zum Inhalt springen
  • Startseite
  • Dienstleistungen
  • Öffnungszeiten
  • Suche
  • Anmelden

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Bauantrag

Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und Gebäuden muss in der Regel ein Bauantrag zur Prüfung dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Vorhaben, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen und deren Beurteilung gem. § 65 BauO NRW erfolgt oder die im Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW an die Behörden weiterzuleiten sind. Letzteres trifft nur zu für Wohngebäude und deren Nebenanlagen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Benötigte Unterlagen: 
Erhebungsvordrucke stehen online hier zur Verfügung

Kosten

Für die Erteilung einer Baugenehmigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebONRW) erhoben.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.
  • Zum Kontaktformular

  • Baugenehmigungsverfahren

  • Einfaches Baugenehmigungsverfahren

  • Referenzielles Baugenehmigungsverfahren

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.
  • Zum Kontaktformular

  • Baugenehmigungsverfahren

  • Einfaches Baugenehmigungsverfahren

  • Referenzielles Baugenehmigungsverfahren

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Downloads

  • Referenzielles Baugenehmigungsverfahren
  • Genehmigungsfreistellung
  • Werbeanlage
  • Grundstücksteilung / Negativzeugnis
  • Beseitigung
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
  • Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
  • Genehmigungsfreie Bauvorhaben
  • Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht
  • Verzeichnis der erteilten Prüfaufträge für das Jahr
  • Bericht über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
  • Bericht über die Bauüberwachung
  • Bericht über die Bauzustandsbesichtigung

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Matthias Wallmeier:
Tel: 02431 85-312
E-Mail: matthias.wallmeier@erkelenz.de
Herr Daniel Gemander:
Tel: 02431 85-332
E-Mail: daniel.gemander@erkelenz.de
Frau Dorothee Daun:
Tel: 02431 85-313
E-Mail: dorothee.daun@erkelenz.de
Bauantrag

Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und Gebäuden muss in der Regel ein Bauantrag zur Prüfung dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Vorhaben, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen und deren Beurteilung gem. § 65 BauO NRW erfolgt oder die im Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW an die Behörden weiterzuleiten sind. Letzteres trifft nur zu für Wohngebäude und deren Nebenanlagen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Benötigte Unterlagen: 
Erhebungsvordrucke stehen online hier zur Verfügung

Für die Erteilung einer Baugenehmigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebONRW) erhoben.

Errichtung bauliche Anlage, Errichtung Gebäude, Bauaufsichtsamt, Bauaufsichts- und Hochbauamt https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1606/show
Bauaufsichts- und Hochbauamt
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Matthias

Wallmeier

306

02431 85-312
matthias.wallmeier@erkelenz.de

Herr

Daniel

Gemander

307

02431 85-332
daniel.gemander@erkelenz.de

Frau

Dorothee

Daun

307

02431 85-313
dorothee.daun@erkelenz.de
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit