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Bauantrag
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und Gebäuden muss in der Regel ein Bauantrag zur Prüfung dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Vorhaben, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen und deren Beurteilung gem. § 62 BauO NRW erfolgt oder die im Freistellungsverfahren gem. § 63 BauO NRW an die Behörden weiterzuleiten sind.
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- Referenzielles Baugenehmigungsverfahren
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- Grundstücksteilung / Negativzeugnis
- Beseitigung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Genehmigungsfreie Bauvorhaben
- Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht
- Verzeichnis der erteilten Prüfaufträge für das Jahr
- Bericht über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
- Bericht über die Bauüberwachung
- Bericht über die Bauzustandsbesichtigung
Zuständige Einrichtung
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und Gebäuden muss in der Regel ein Bauantrag zur Prüfung dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Vorhaben, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen und deren Beurteilung gem. § 62 BauO NRW erfolgt oder die im Freistellungsverfahren gem. § 63 BauO NRW an die Behörden weiterzuleiten sind.
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