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Wohngeld beantragen - Mietzuschuss
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Unterlagen
- Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
- Miet- bzw. Untermietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters
- Bei Zuzug aus einer anderen Stadt ist eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle vorzulegen
- Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung
- ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
- ggf. Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen
- ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
- ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
- ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
- ggf. Arbeitslosengeldbescheid
- ggf. Krankengeldbescheid
- ggf. Unterhaltsvorschussbescheid
- ggf. Behindertenausweis
- ggf. Pflegegradbescheinigung
- ggf. Elterngeldbescheid
- ggf. Kindergeldnachweis (Kontoauszug) bei Bezug von Kindergeldzuschlag den entsprechenden Bescheid
Kosten
keine
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Siehe auch
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Downloads
- Antrag auf Mietzuschuss
- Anlage: Angaben des Vermieters (Mietzuschuss)
- Anlage: Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage: Untervermietung
- Antrag Bildung und Teilhabe
- Ergänzende Erklärung
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Schritt für Schritt zum Wohngeld
- Verdienstbescheinigung Auszubildende
- Verdienstbescheinigung
- Vordruck ab 4 Personen
- Bescheinigung Krankenkasse
Zuständige Einrichtung
Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
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Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
- Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
- Miet- bzw. Untermietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters
- Bei Zuzug aus einer anderen Stadt ist eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle vorzulegen
- Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung
- ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
- ggf. Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen
- ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
- ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
- ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
- ggf. Arbeitslosengeldbescheid
- ggf. Krankengeldbescheid
- ggf. Unterhaltsvorschussbescheid
- ggf. Behindertenausweis
- ggf. Pflegegradbescheinigung
- ggf. Elterngeldbescheid
- ggf. Kindergeldnachweis (Kontoauszug) bei Bezug von Kindergeldzuschlag den entsprechenden Bescheid
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
keine
Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietbeihilfe, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Mietzuschuss https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/674790/showNico
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Christian
Jennessen
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