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 Wohngeld beantragen - Mietzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

Öffnungszeiten Wohngeldstelle:

Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        08:00 bis 12:00 Uhr  &  14:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

 

Unterlagen

  1. Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
  2. Miet- bzw. Untermietvertrag
  3. Bescheinigung des Vermieters
  4. Bei Zuzug aus einer anderen Stadt ist eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle vorzulegen
  5. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
  6. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
  7. Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung
  8. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
  9. ggf. Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen
  10. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
  11. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
  12. ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
  13. ggf. Arbeitslosengeldbescheid
  14. ggf. Krankengeldbescheid
  15. ggf. Unterhaltsvorschussbescheid
  16. ggf. Behindertenausweis
  17. ggf. Pflegegradbescheinigung
  18. ggf. Elterngeldbescheid
  19. ggf. Kindergeldnachweis (Kontoauszug) bei Bezug von Kindergeldzuschlag den entsprechenden Bescheid

Kosten

keine

Hinweise und Besonderheiten

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Siehe auch

  • Wohngeld beantragen - Lastenzuschuss

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  • Wohngeld beantragen

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Downloads

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Anlage: Angaben des Vermieters (Mietzuschuss)
  • Anlage: Unterhaltsverpflichtungen
  • Anlage: Untervermietung
  • Antrag Bildung und Teilhabe
  • Ergänzende Erklärung
  • Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
  • Schritt für Schritt zum Wohngeld
  • Verdienstbescheinigung Auszubildende
  • Verdienstbescheinigung
  • Vordruck ab 4 Personen
  • Bescheinigung Krankenkasse

Zuständige Einrichtung

Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de

Zuständige Kontaktpersonen

Nico Ernst:
Tel: 02431 85-231
E-Mail: nico.ernst@erkelenz.de
Christian Jennessen:
Tel: 02431 85-348
E-Mail: christian.jennessen@erkelenz.de
Wohngeld beantragen - Mietzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

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Öffnungszeiten Wohngeldstelle:

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Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

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Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

 

  1. Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
  2. Miet- bzw. Untermietvertrag
  3. Bescheinigung des Vermieters
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  5. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
  6. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
  7. Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung
  8. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
  9. ggf. Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen
  10. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
  11. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
  12. ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
  13. ggf. Arbeitslosengeldbescheid
  14. ggf. Krankengeldbescheid
  15. ggf. Unterhaltsvorschussbescheid
  16. ggf. Behindertenausweis
  17. ggf. Pflegegradbescheinigung
  18. ggf. Elterngeldbescheid
  19. ggf. Kindergeldnachweis (Kontoauszug) bei Bezug von Kindergeldzuschlag den entsprechenden Bescheid

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

keine

Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietbeihilfe, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Mietzuschuss https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/674790/show
Wohngeldstelle
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Nico

Ernst

68

02431 85-231
nico.ernst@erkelenz.de

Christian

Jennessen

64

02431 85-348
christian.jennessen@erkelenz.de
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