Wohngeld beantragen - Mietzuschuss
Kurzbeschreibung
Online-Termin für Wohngeldangelegenheiten
Ab sofort können Sie Termine für Ihr Anliegen bequem online von zu Hause aus vereinbaren. So sparen Sie sich den Weg in die Stadtverwaltung und können Ihr Anliegen einfach per Videocall besprechen.
Bitte stellen Sie vor dem Termin sicher, dass Ihnen ein geeignetes Endgerät (z.B.: Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Internetverbindung zur Verfügung steht, damit Sie am Online-Termin teilnehmen können.
Haben Sie lediglich eine kurze oder einfache Frage? Dann rufen Sie bitte zunächst eine der zuständigen Sachbearbeiterinnen über die bekannten Durchwahlnummern an. Viele Anliegen lassen sich so schnell und unkompliziert klären.
Ein Online-Termin ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- Sie ein komplexes Anliegen oder mehrere Fragen haben
- Sie Fragen zu Ihren Unterlagen haben und diese gemeinsam mit der Sachbearbeiterin durchgesehen werden sollen
- Sie Unterlagen zeigen oder digital übermitteln möchten
Beschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle (Nach Terminvereinbarung):
Hier finden Sie den Link zur Terminvergabe für Termine im Rathaus.
Hier finden Sie den Link zur Terminvergabe für online Termine.
Montag: geschlossen
Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Um eine zügige rechtliche Prüfung zu gewährleisten, werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
Alle unten aufgeführten Dokumente werden ebenfalls bei einem Weiterleistungsantrag/Erhöhungsantrag benötigt:
- Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
- Miet- bzw. Untermietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters
- Bei Zuzug aus einer anderen Stadt ist eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle vorzulegen
- Nachweise über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
- Lückenlose Kontoauszüge der letzten zwei Monate aller Haushaltsmitglieder zu allen Konten
(auch evtl. Sparkonten, Depot etc.) - Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung (alternativ die letzten zwölf Lohnabrechnungen)
- ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
- ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
- ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
- ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
- ggf. Bewilligungbescheid über Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)
- ggf. Krankengeldbescheid
- ggf. Elterngeldbescheid
- ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein BundID Konto benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.
keine
Onlinedienstleistungen
Downloads
- Antrag auf Mietzuschuss
- Anlage: Vermieterbescheinigung
- Anlage: Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage: Untervermietung
- Antrag Bildung und Teilhabe
- Ergänzende Erklärung
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Schritt für Schritt zum Wohngeld
- Verdienstbescheinigung Auszubildende
- Verdienstbescheinigung
- Vordruck ab 4 Personen
- Bescheinigung Krankenkasse
- Übersicht: benötigte Unterlagen Mietzuschuss
Zuständige Einrichtungen
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Wohngeldstelle
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- Straße: Johannismarkt Hausnummer: 17
- PLZ: 41812 Ort: Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558 - E-Mail:
wohngeldstelle@erkelenz.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-231
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E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-348
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E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-119
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E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de