Navigation

  • Zum Inhalt springen
  • Startseite
  • Dienstleistungen
  • Öffnungszeiten
  • Suche
  • Anmelden

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Wohngeld beantragen - Lastenzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

Öffnungszeiten Wohngeldstelle:

Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        08:00 bis 12:00 Uhr  &  14:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

 

Unterlagen

  1. Formeller Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
  2. Fremdmittelbestimmung zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
  3. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
  4. Grundbesitzabgabenbscheid
  5. Grundbuchauszug
  6. Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung
  7. ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
  8. ggf. Bewilligungsbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
  9. ggf. Arbeitslosengeldbescheid
  10. ggf. Krankengeldbescheid
  11. ggf. Nachweis erhaltener Unterhaltszahlungen
  12. ggf. Unterhaltsvorschussbescheid
  13. ggf. Behindertenausweis
  14. ggf. Pflegegradbescheid
  15. ggf. Nachweis erhöhte Werbungskosten (über 1230€) durch Steuerbescheid
  16. ggf. Elterngeldbescheid
  17. ggf. Kindergeldnachweis (Kontoauszug) bei Bezug von Kindergeldzuschlag den entsprechenden Bescheid
  18. ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters

Kosten

keine

Hinweise und Besonderheiten

Für die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Siehe auch

  • Wohngeld beantragen - Mietzuschuss

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.
  • Einreichen/Nachreichen von Wohngeldunterlagen

  • Wohngeld beantragen

  • Online Terminvereinbarung

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.
  • Einreichen/Nachreichen von Wohngeldunterlagen

  • Wohngeld beantragen

  • Online Terminvereinbarung

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Downloads

  • Antrag auf Lastenzuschuss (Eigentum)
  • Anlage: Unterhaltsverpflichtungen
  • Antrag Bildung und Teilhabe
  • Ergänzende Erklärung
  • Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
  • Schritt für Schritt zum Wohngeld
  • Verdienstbescheinigung Auszubildende
  • Verdienstbescheinigung
  • Vordruck ab 4 Personen
  • Wohnflächenberechnung
  • Fremdmittelbescheinigung
  • Bescheinigung Krankenkasse

Zuständige Einrichtung

Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de

Zuständige Kontaktpersonen

Nico Ernst:
Tel: 02431 85-231
E-Mail: nico.ernst@erkelenz.de
Christian Jennessen:
Tel: 02431 85-348
E-Mail: christian.jennessen@erkelenz.de
Wohngeld beantragen - Lastenzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

Öffnungszeiten Wohngeldstelle:

Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        08:00 bis 12:00 Uhr  &  14:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

 

  1. Formeller Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
  2. Fremdmittelbestimmung zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
  3. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
  4. Grundbesitzabgabenbscheid
  5. Grundbuchauszug
  6. Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung
  7. ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
  8. ggf. Bewilligungsbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
  9. ggf. Arbeitslosengeldbescheid
  10. ggf. Krankengeldbescheid
  11. ggf. Nachweis erhaltener Unterhaltszahlungen
  12. ggf. Unterhaltsvorschussbescheid
  13. ggf. Behindertenausweis
  14. ggf. Pflegegradbescheid
  15. ggf. Nachweis erhöhte Werbungskosten (über 1230€) durch Steuerbescheid
  16. ggf. Elterngeldbescheid
  17. ggf. Kindergeldnachweis (Kontoauszug) bei Bezug von Kindergeldzuschlag den entsprechenden Bescheid
  18. ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

keine

Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietbeihilfe, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Mietzuschuss https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/674791/show
Wohngeldstelle
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Nico

Ernst

68

02431 85-231
nico.ernst@erkelenz.de

Christian

Jennessen

64

02431 85-348
christian.jennessen@erkelenz.de
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit