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Wohngeld beantragen - Lastenzuschuss
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Unterlagen
- Formeller Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
- Fremdmittelbestimmung zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
- Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- Grundbesitzabgabenbscheid
- Grundbuchauszug
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung
- ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
- ggf. Bewilligungsbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
- ggf. Arbeitslosengeldbescheid
- ggf. Krankengeldbescheid
- ggf. Nachweis erhaltener Unterhaltszahlungen
- ggf. Unterhaltsvorschussbescheid
- ggf. Behindertenausweis
- ggf. Pflegegradbescheid
- ggf. Nachweis erhöhte Werbungskosten (über 1230€) durch Steuerbescheid
- ggf. Elterngeldbescheid
- ggf. Kindergeldnachweis (Kontoauszug) bei Bezug von Kindergeldzuschlag den entsprechenden Bescheid
- ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters
Kosten
keine
Hinweise und Besonderheiten
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Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Siehe auch
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Downloads
- Antrag auf Lastenzuschuss (Eigentum)
- Anlage: Unterhaltsverpflichtungen
- Antrag Bildung und Teilhabe
- Ergänzende Erklärung
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Schritt für Schritt zum Wohngeld
- Verdienstbescheinigung Auszubildende
- Verdienstbescheinigung
- Vordruck ab 4 Personen
- Wohnflächenberechnung
- Fremdmittelbescheinigung
- Bescheinigung Krankenkasse
Zuständige Einrichtung
Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
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Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
- Formeller Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
- Fremdmittelbestimmung zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
- Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- Grundbesitzabgabenbscheid
- Grundbuchauszug
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung
- ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
- ggf. Bewilligungsbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
- ggf. Arbeitslosengeldbescheid
- ggf. Krankengeldbescheid
- ggf. Nachweis erhaltener Unterhaltszahlungen
- ggf. Unterhaltsvorschussbescheid
- ggf. Behindertenausweis
- ggf. Pflegegradbescheid
- ggf. Nachweis erhöhte Werbungskosten (über 1230€) durch Steuerbescheid
- ggf. Elterngeldbescheid
- ggf. Kindergeldnachweis (Kontoauszug) bei Bezug von Kindergeldzuschlag den entsprechenden Bescheid
- ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
keine
Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietbeihilfe, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Mietzuschuss https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/674791/showNico
Ernst
68
Christian
Jennessen
64