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Vorkaufsrechtsprüfung
Nach §§ 24, 25 Baugesetzbuch (BauGB) besteht bei Grundstücksverkäufen in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt zwecks Sicherung ihrer Bauleitplanung.
Zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist eine Erklärung der Stadt über das Bestehen und die Ausübung des Vorkaufsrechtes (bzw. auf dessen Verzicht) erforderlich.
Der beurkundende Notar beantragt hierfür bei der zuständigen Stadtverwaltung die sogenannte Vorkaufsrechtsverzichterklärung (Negativattest), da die Eintragung des Grundstückskaufvertrages im Grundbuch nur bei Vorlage der selbigen erfolgt.
Ein Vorkaufsrecht durch die Stadt darf nur dann ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt, d.h. es muss ein öffentliches Interesse vorliegen, das dies erforderlich macht.
Rechtsgrundlagen
§ 24 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 25 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 31 DSchG NRW
Unterlagen
- Online-Antrag auf Prüfung des Vorkaufsrechts
- Angaben zum Grundstück
- Angaben zur verkaufenden und zur kaufenden Person
Kosten
25 Euro je Flurstück
Hinweise und Besonderheiten
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Weitere Informationen
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Zuständige Einrichtung
Planungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Nach §§ 24, 25 Baugesetzbuch (BauGB) besteht bei Grundstücksverkäufen in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt zwecks Sicherung ihrer Bauleitplanung.
Zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist eine Erklärung der Stadt über das Bestehen und die Ausübung des Vorkaufsrechtes (bzw. auf dessen Verzicht) erforderlich.
Der beurkundende Notar beantragt hierfür bei der zuständigen Stadtverwaltung die sogenannte Vorkaufsrechtsverzichterklärung (Negativattest), da die Eintragung des Grundstückskaufvertrages im Grundbuch nur bei Vorlage der selbigen erfolgt.
Ein Vorkaufsrecht durch die Stadt darf nur dann ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt, d.h. es muss ein öffentliches Interesse vorliegen, das dies erforderlich macht.
- Online-Antrag auf Prüfung des Vorkaufsrechts
- Angaben zum Grundstück
- Angaben zur verkaufenden und zur kaufenden Person
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
25 Euro je Flurstück
BauGB, § 31 DSchG NRW, Nichtbestehen, Nichtausübung https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/680510/showClaudia
Reuter
302
Alexandra
Bocken-Keimes
302