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Niederschlagswasser: Ermittlung Gebührentatbestände (Erhebungsbogen Neubauten)

Online-Dienst

Beschreibung

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensplittung werden in Erkelenz Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Die Niederschlagswassergebühr wird über die befestigten Flächen, von denen mittelbar oder unmittelbar Niederschlagswasser in den städtischen Kanal gelangen kann, ermittelt. Anhand von Luftbildern und Kontrollen vor Ort, werden Flächen als versiegelt und damit abflusswirksam und als unversiegelt unterteilt.
Diese Flächen werden den Grundstückseigentümern anhand einer Skizze und einer Auflistung mit Größe der einzelnen Flächen ausgehändigt. Der Grundstückseigentümer hat nun anzugeben, welche Flächen mittelbar oder unmittelbar an den Kanal angeschlossen sind und welche Flächen auf dem Grundstück versickern.
Werden auf dem Grundstück Flächen durch Versiegelung geändert, z.B. Anbau von Gebäuden oder Befestigung einzelner Flächen, sind diese dem Tiefbauamt anzugeben.
Die Veranlagung von Neubauten erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft der Eigentümer. Hierzu wird bei Anmeldung ein Erhebungsbogen zugesandt, der entsprechend auszufüllen ist.
Wenn auf einem Grundstück mehr als 2000 Liter Auffang- oder Speichervolumen (mit Notüberlauf zum Kanal) vorgehalten werden, so werden auf Antrag pro vorgehaltenen Liter 0,01 m² der daran angeschlossenen befestigten oder bebauten Fläche von der Gebührenbemessung abgezogen.
Die angegebenen gebührenrelevanten Flächen werden kontinuierlich durch Kontrollen vor Ort abgeglichen.

Benötigte Unterlagen:
Die notwendigen Unterlagen werden den Grundstückseigentümern durch das Tiefbauamt ausgehändigt.

Es besteht eine Fördermöglichkeit für Zisternen und Gründächer. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

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Es werden die in §5 der Abwassergebührensatzung der Stadt Erkelenz aufgeführten Niederschlagswassergebühren erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen