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Friedhof: Auffahrtsgenehmigung
Beschreibung
Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz bedarf die gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen der Stadt Erkelenz einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Schriftliche oder telefonische Anmeldung mit Angabe des Verstorbenen, des Friedhofes und der Grabnummer. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Auffahrtsgenehmigung oder der Jahresgenehmigung.
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Einmalgenehmigung 27,00 EURO Jahresgenehmigung 80,00 EURO
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Zuständige Einrichtungen
- Friedhofsangelegenheiten
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-277
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E-Mail: frank.toerker@erkelenz.de