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Friedhof: Auffahrtsgenehmigung

Beschreibung

Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz bedarf die gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen der Stadt Erkelenz einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.

Benötigte Unterlagen:

Schriftliche oder telefonische Anmeldung mit Angabe des Verstorbenen, des Friedhofes und der Grabnummer. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Auffahrtsgenehmigung oder der Jahresgenehmigung.

Einmalgenehmigung 27,00 EURO Jahresgenehmigung 80,00 EURO

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