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Friedhof: Auffahrtsgenehmigung

Beschreibung

Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz bedarf die gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen der Stadt Erkelenz einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.

 

Schriftliche oder telefonische Anmeldung mit Angabe des Verstorbenen, des Friedhofes und der Grabnummer. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Auffahrtsgenehmigung oder der Jahresgenehmigung.

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Einmalgenehmigung 27,00 EURO Jahresgenehmigung 80,00 EURO

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