Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Mietschulden, Hausstromrückstände: Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch

Beschreibung

Falls Sie kein Bürgergeld beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, bei Mietschulden, Räumungsklage oder Zwangsräumung Hilfen geleistet werden.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf sonstige Sozialleistungen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme der rückständigen Kosten.
 
Öffnungszeiten:

Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        08:00 bis 12:00 Uhr  &  14:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

keine

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen