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Mietschulden, Hausstromrückstände: Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch
Beschreibung
Falls Sie kein Bürgergeld beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, bei Mietschulden, Räumungsklage oder Zwangsräumung Hilfen geleistet werden.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf sonstige Sozialleistungen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme der rückständigen Kosten.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf sonstige Sozialleistungen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme der rückständigen Kosten.
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
keine
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-237
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E-Mail: anke.feldges@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-192
-
E-Mail: viktoria.danisch@erkelenz.de