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Grundstücke Teilung
Beschreibung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. In Fragen der Grundstücksteilung sollten Sie sich vor Einreichung des Antrages durch öffentlich-bestellte Vermessungsingenieure beraten lassen.
- Formgebundener Antrag des Landes NRW (siehe unten "Formulare")
- Aktueller Lageplan in dreifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Angaben und Darstellungen Der Lageplan muss von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur oder vom Vermessungs- und Katasteramt gefertigt sein.
- Bauzeichnungen, soweit zur Beurteilung erforderlich
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Für die Teilungsgenehmigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich insbesondere nach der Anzahl und der Art der Bebauung der zu teilenden bebauten Grundstücke.
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Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsichts- und Hochbauamt
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
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- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02431 85-313
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E-Mail: dorothee.daun@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-332
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E-Mail: daniel.gemander@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-312
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E-Mail: matthias.wallmeier@erkelenz.de