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Zuschuss: Kinder- und Jugenderholungsmaßnahme
Online-DienstBeschreibung
Gefördert werden Jugendgruppenfahrten, Wandertouren und Fahrten mit Unterbringungen in Heimen, Jugendherbergen, Jugendlagern und Zeltplätzen von freien Trägern der Jugendhilfe.
Die Gruppen müssen mindestens 7 Teilnehmende und eine Leitungskraft haben. Es werden nur Teilnehmende mit Wohnsitz in Erkelenz gefördert. Die Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern. (Maximal 21 Tage)
Zuschuss pro Tag und Teilnehmendem:
- für außerörtliche Erholungsmaßnahmen: 6,00 EUR
- für ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen und Ferienspiele: 6,00 EUR
Online-Antrag
oder
Antragsvordruck der Stadt Erkelenz
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Für den Online-Antrag wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort ausreichend.
keine
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
-
- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
-
- Telefon:
02431 85-0 - Fax:
02431 70558
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02431 85-327
-
E-Mail: katharina.lueke@erkelenz.de
-
-
Telefon: 02431 85-113
-
E-Mail: eva.beckers@erkelenz.de