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Meldewesen: Melderegisterauskunft
Online-DienstKurzbeschreibung
Hinweis für Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro:
Anliegen von Besucher*innen mit Termin werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Bei geringem Publikumsverkehr, können ggfls. auch weitere Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet werden. Insbesondere an sogenannten Brückentagen sowie vor und während der Schulferien ist mit einem sehr hohen Besucheraufkommen zu rechnen, so dass Anliegen ohne Termin in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beschreibung
Das Melderegister ist ein behördliches, nichtöffentliches Register. Die Meldebehörde kann jedoch nach den Bestimmungen der §§ 44 ff. Bundesmeldegesetz Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Grundsätzlich werden zwei Arten von Anschriften- und Namensauskünften, die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft, unterschieden. Die Auskünfte beziehen sich stets auf die dem Bürgeramt gemeldeten bekannten aktuellen Namen oder Anschriften.
Daten werden nur herausgegeben, wenn mit den in der Anfrage gemachten Angaben eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Daher sollten alle bekannten Daten der Meldebehörde mitgeteilt werden, wie zum Beispiel Angabe des Namens oder von Namensteilen, frühere Namen, Anschrift oder frühere Anschriften sowie Geburtsjahr oder Geburtsdatum.
Anschriften- oder Namensauskunft (einfache Melderegisterauskunft) Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden Daten aus dem Melderegister Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Gegebenenfalls Doktorgrad
Auskünfte über weitere Daten (erweiterte Melderegisterauskunft)
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden weiteren Daten aus dem Melderegister Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel bei Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) glaubhaft gemacht wird:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzlicher Vertreter
- Sterbetag und -ort
Anhand des Sachvortrages und/oder der vorgelegten Unterlagen prüft das Bürgeramt den angegebenen Grund der Anfrage und entscheidet über eine Auskunftserteilung. Über die Erteilung einer Auskunft wird der betroffene Bürger vom Bürgeramt unter Angabe des Datenempfängers unterrichtet. Dies gilt nicht bei der Geltendmachung eines rechtlichen Interesses.
Auskünfte für gewerbliche Großempfänger
Für gewerbliche Großempfänger, die regelmäßig eine Vielzahl von einfachen Melderegisterauskünften benötigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich bei „ZEMA“ zu registrieren, um Auskünfte zeit- und kostensparend nach den höchsten Sicherheitsstandards digital zu beantragen und zu erhalten.
Auskünfte für Behörden
Die Datenübermittlung an Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgt auf einer anderen Rechtsgrundlage als die Erteilung von Auskünften an natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts. Datenübermittlungen an Behörden sind daher nicht von den auf dieser Seite genannten Regelungen betroffen.
Behörden müssen Auskünfte über das Meldebehördenportal NRW beantragen. Falls eine Abfrage über das Meldebehördenportal nicht möglich ist, ist die Anfrage schriftlich zu übersenden.
Unterschied zur Meldebescheinigung
Von der Beantragung von Melderegisterauskünften über die eigene Person wird abgeraten, da diese in der Regel nicht die von Behörden oder privaten Stellen verlangten Meldebescheinigungen ersetzen. Bitte informieren Sie sich vorab, welches Dokument Sie benötigen. Im Falle der Beantragung einer Melderegisterauskunft ist eine Rückerstattung oder Verrechnung der Gebühren nicht möglich, auch wenn sich herausstellt, dass eine Meldebescheinigung benötigt wird.
Online-Antrag
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft
Persönlicher Antrag
- Ausweisdokument
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft
Schriftlicher Antrag
- formloser Antrag
- Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein BundID Konto benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.
Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!
Einfache Melderegisterauskunft: 11,- Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,- Euro
Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand: 40,- Euro
Den schriftlichen Anfragen an das Bürgeramt kann zur Entrichtung der Gebühr ein Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung beigefügt werden.
Zahlungsmöglichkeiten beim Online-Antrag:
- paypal
- paydirect
- giropay
Zahlungsmöglichkeiten im Bürgerbüro:
- bar
- EC-Karte
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Johannismarkt 17
- 41812 Erkelenz
-
- Telefon:
02431 85-336 - Fax:
02431 70558 - E-Mail:
buergerbuero@erkelenz.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 02431 85-104
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E-Mail: pia.mueller@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-336
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E-Mail: andre.huertgen@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-103
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E-Mail: stefan.holten@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-101
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E-Mail: jakob.meul@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-103
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E-Mail: martina.larkamp@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-102
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E-Mail: ina.gomez-urquiza@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-105
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E-Mail: nina.briese@erkelenz.de
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Telefon: 02431 85-103
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E-Mail: stefan.lambertz@erkelenz.de