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 Meldewesen: Melderegisterauskunft

Das Melderegister ist ein behördliches, nichtöffentliches Register. Die Meldebehörde kann jedoch nach den Bestimmungen der §§ 44 ff. Bundesmeldegesetz Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Grundsätzlich werden zwei Arten von Anschriften- und Namensauskünften, die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft,  unterschieden. Die Auskünfte beziehen sich stets auf die dem Bürgeramt gemeldeten bekannten aktuellen Namen oder Anschriften.

Daten werden nur herausgegeben, wenn mit den in der Anfrage gemachten Angaben eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Daher sollten alle bekannten Daten der Meldebehörde mitgeteilt werden, wie zum Beispiel Angabe des Namens oder von Namensteilen, frühere Namen, Anschrift oder frühere Anschriften sowie Geburtsjahr oder Geburtsdatum.

Anschriften- oder Namensauskunft (einfache Melderegisterauskunft) Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden Daten aus dem Melderegister Auskünfte:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Gegebenenfalls Doktorgrad

Auskünfte über weitere Daten (erweiterte Melderegisterauskunft)
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden weiteren Daten aus dem Melderegister Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel bei Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) glaubhaft gemacht wird:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten 
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Anhand des Sachvortrages und/oder der vorgelegten Unterlagen prüft das Bürgeramt den angegebenen Grund der Anfrage und entscheidet über eine Auskunftserteilung. Über die Erteilung einer Auskunft wird der betroffene Bürger vom Bürgeramt unter Angabe des Datenempfängers unterrichtet. Dies gilt nicht bei der Geltendmachung eines rechtlichen Interesses.

Auskünfte für gewerbliche Großempfänger

Für gewerbliche Großempfänger, die regelmäßig eine Vielzahl von einfachen Melderegisterauskünften benötigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich bei „ZEMA“ zu registrieren, um Auskünfte zeit- und kostensparend nach den höchsten Sicherheitsstandards digital zu beantragen und zu erhalten.

Auskünfte für Behörden

Die Datenübermittlung an Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgt auf einer anderen Rechtsgrundlage als die Erteilung von Auskünften an natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts. Datenübermittlungen an Behörden sind daher nicht von den auf dieser Seite genannten Regelungen betroffen.

Behörden müssen Auskünfte über das Meldebehördenportal NRW beantragen. Falls eine Abfrage über das Meldebehördenportal nicht möglich ist, ist die Anfrage schriftlich zu übersenden.

Unterschied zur Meldebescheinigung

Von der Beantragung von Melderegisterauskünften über die eigene Person wird abgeraten, da diese in der Regel nicht die von Behörden oder privaten Stellen verlangten Meldebescheinigungen ersetzen. Bitte informieren Sie sich vorab, welches Dokument Sie benötigen. Im Falle der Beantragung einer Melderegisterauskunft ist eine Rückerstattung oder Verrechnung der Gebühren nicht möglich, auch wenn sich herausstellt, dass eine Meldebescheinigung benötigt wird.

Unterlagen

Online-Antrag

  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

Persönlicher Antrag

  • Ausweisdokument
  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

Schriftlicher Antrag

  • formloser Antrag
  • Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung
  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

Kosten

Einfache Melderegisterauskunft: 11,- Euro

Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,- Euro

Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand: 40,- Euro

Den schriftlichen Anfragen an das Bürgeramt kann zur Entrichtung der Gebühr ein Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung beigefügt werden.

Zahlungsmöglichkeiten beim Online-Antrag: 

  • paypal
  • paydirect
  • giropay

Zahlungsmöglichkeiten im Bürgerbüro:

  • bar
  • EC-Karte

Hinweise und Besonderheiten

Für die Beantragung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Ausweisdokumentes notwendig.

Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Siehe auch

  • Meldewesen: Melde-, Aufenthalts-, Lebensbescheinigung

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  • Antrag einfache Melderegisterauskunft

  • Antrag erweiterte Melderegisterauskunft

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de

Zuständige Kontaktpersonen

Stefan Holten:
Andre Hürtgen:
Tel: 02431 85-336
Nina Lennartz:
Pia Müller:
Jakob Meul:
Martina Larkamp:
Ina Gomez-Urquiza:
Nina Briese:
Meldewesen: Melderegisterauskunft

Das Melderegister ist ein behördliches, nichtöffentliches Register. Die Meldebehörde kann jedoch nach den Bestimmungen der §§ 44 ff. Bundesmeldegesetz Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Grundsätzlich werden zwei Arten von Anschriften- und Namensauskünften, die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft,  unterschieden. Die Auskünfte beziehen sich stets auf die dem Bürgeramt gemeldeten bekannten aktuellen Namen oder Anschriften.

Daten werden nur herausgegeben, wenn mit den in der Anfrage gemachten Angaben eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Daher sollten alle bekannten Daten der Meldebehörde mitgeteilt werden, wie zum Beispiel Angabe des Namens oder von Namensteilen, frühere Namen, Anschrift oder frühere Anschriften sowie Geburtsjahr oder Geburtsdatum.

Anschriften- oder Namensauskunft (einfache Melderegisterauskunft) Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden Daten aus dem Melderegister Auskünfte:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Gegebenenfalls Doktorgrad

Auskünfte über weitere Daten (erweiterte Melderegisterauskunft)
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden weiteren Daten aus dem Melderegister Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel bei Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) glaubhaft gemacht wird:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten 
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Anhand des Sachvortrages und/oder der vorgelegten Unterlagen prüft das Bürgeramt den angegebenen Grund der Anfrage und entscheidet über eine Auskunftserteilung. Über die Erteilung einer Auskunft wird der betroffene Bürger vom Bürgeramt unter Angabe des Datenempfängers unterrichtet. Dies gilt nicht bei der Geltendmachung eines rechtlichen Interesses.

Auskünfte für gewerbliche Großempfänger

Für gewerbliche Großempfänger, die regelmäßig eine Vielzahl von einfachen Melderegisterauskünften benötigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich bei „ZEMA“ zu registrieren, um Auskünfte zeit- und kostensparend nach den höchsten Sicherheitsstandards digital zu beantragen und zu erhalten.

Auskünfte für Behörden

Die Datenübermittlung an Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgt auf einer anderen Rechtsgrundlage als die Erteilung von Auskünften an natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts. Datenübermittlungen an Behörden sind daher nicht von den auf dieser Seite genannten Regelungen betroffen.

Behörden müssen Auskünfte über das Meldebehördenportal NRW beantragen. Falls eine Abfrage über das Meldebehördenportal nicht möglich ist, ist die Anfrage schriftlich zu übersenden.

Unterschied zur Meldebescheinigung

Von der Beantragung von Melderegisterauskünften über die eigene Person wird abgeraten, da diese in der Regel nicht die von Behörden oder privaten Stellen verlangten Meldebescheinigungen ersetzen. Bitte informieren Sie sich vorab, welches Dokument Sie benötigen. Im Falle der Beantragung einer Melderegisterauskunft ist eine Rückerstattung oder Verrechnung der Gebühren nicht möglich, auch wenn sich herausstellt, dass eine Meldebescheinigung benötigt wird.

Online-Antrag

  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

Persönlicher Antrag

  • Ausweisdokument
  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

Schriftlicher Antrag

  • formloser Antrag
  • Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung
  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

Einfache Melderegisterauskunft: 11,- Euro

Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,- Euro

Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand: 40,- Euro

Den schriftlichen Anfragen an das Bürgeramt kann zur Entrichtung der Gebühr ein Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung beigefügt werden.

Zahlungsmöglichkeiten beim Online-Antrag: 

  • paypal
  • paydirect
  • giropay

Zahlungsmöglichkeiten im Bürgerbüro:

  • bar
  • EC-Karte
Auskunft, Bürgerbüro, Melderegister, Registerauskunft, einfach, erweitert, einfache Melderegisterauskunft, erweiterte Registerauskunft https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1451/show
Bürgerbüro
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-336
Fax 02431 70558

Stefan

Holten

2

Andre

Hürtgen

2

02431 85-336

Nina

Lennartz

2

Pia

Müller

2

Jakob

Meul

48

Martina

Larkamp

2

Ina

Gomez-Urquiza

2

Nina

Briese

2

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