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Schwerbehindertenausweis

Kurzbeschreibung

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Anliegen von Besucher*innen werden seit März 2026 ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet. In dringenden Ausnahmefällen können Anliegen auch ohne entsprechenden Termin bearbeitet werden, allerdings müssen Sie sich hierbei auf eine wesentlich längere Wartezeit einstellen.

Beschreibung

Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.

Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden die 11 staatlichen Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten als dann für das Schwerbehindertenrecht (SGB XI) zuständige Behörde übertragen.

Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung im Amt für Soziales und Senioren.

Weitergehende Hinweise zur Beantragung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen finden Sie hier.

Bürgerbüro

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