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 Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen, die in finanzielle Not geraten sind und sich nicht mehr mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) ausreichend selbst helfen können, haben möglicherweise einen Anspruch auf wirtschaftliche Unterstützungsleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.

Voraussetzungen:

  • wirtschaftliche Notlage ohne Selbsthilfemöglichkeit,
  • keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind Personen zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.) und SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei voller, dauerhafter Erwerbsminderung)
Zu den laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gehören Regelsatz, Wohnungskosten, Heizkosten sowie Mehrbedarfszuschläge in besonderen Situationen.

Benötigte Unterlagen : u.a.

  • Sozialhilfehauptantrag (4 seitig),
  • vollständige Nachweise zum Einkommen und Vermögen
  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietbescheinigung / Mietvertrag
  • vollständige Nachweise zu den laufenden Wohnungs- und Heizkosten

Kosten

keine

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Zuständige Einrichtung

Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Christian Jennessen:
Tel: 02431 85-348
E-Mail: christian.jennessen@erkelenz.de
Frau Putze:
Tel: 02431 85-192
E-Mail: petra.putze@erkelenz.de
Frau Anke Feldges:
Tel: 02431 85-237
E-Mail: anke.feldges@erkelenz.de
Herr Hans-Josef Severins:
Tel: 02431 85-238
E-Mail: hans-josef.severins@erkelenz.de
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen, die in finanzielle Not geraten sind und sich nicht mehr mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) ausreichend selbst helfen können, haben möglicherweise einen Anspruch auf wirtschaftliche Unterstützungsleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.

Voraussetzungen:

  • wirtschaftliche Notlage ohne Selbsthilfemöglichkeit,
  • keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind Personen zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.) und SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei voller, dauerhafter Erwerbsminderung)
Zu den laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gehören Regelsatz, Wohnungskosten, Heizkosten sowie Mehrbedarfszuschläge in besonderen Situationen.

Benötigte Unterlagen : u.a.

  • Sozialhilfehauptantrag (4 seitig),
  • vollständige Nachweise zum Einkommen und Vermögen
  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietbescheinigung / Mietvertrag
  • vollständige Nachweise zu den laufenden Wohnungs- und Heizkosten

keine

Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1496/show
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558

Herr

Christian

Jennessen

65

02431 85-348
christian.jennessen@erkelenz.de

Frau

Putze

67

02431 85-192
petra.putze@erkelenz.de

Frau

Anke

Feldges

66

02431 85-237
anke.feldges@erkelenz.de

Herr

Hans-Josef

Severins

61

02431 85-238
hans-josef.severins@erkelenz.de
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