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Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen, die in finanzielle Not geraten sind und sich nicht mehr mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) ausreichend selbst helfen können, haben möglicherweise einen Anspruch auf wirtschaftliche Unterstützungsleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Voraussetzungen:
- wirtschaftliche Notlage ohne Selbsthilfemöglichkeit,
- keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind Personen zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.) und SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei voller, dauerhafter Erwerbsminderung)
Zu den laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gehören Regelsatz, Wohnungskosten, Heizkosten sowie Mehrbedarfszuschläge in besonderen Situationen.
Benötigte Unterlagen : u.a.
- Sozialhilfehauptantrag (4 seitig),
- vollständige Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietbescheinigung / Mietvertrag
- vollständige Nachweise zu den laufenden Wohnungs- und Heizkosten
Kosten
keine
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen, die in finanzielle Not geraten sind und sich nicht mehr mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) ausreichend selbst helfen können, haben möglicherweise einen Anspruch auf wirtschaftliche Unterstützungsleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Voraussetzungen:
- wirtschaftliche Notlage ohne Selbsthilfemöglichkeit,
- keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind Personen zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.) und SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei voller, dauerhafter Erwerbsminderung)
Zu den laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gehören Regelsatz, Wohnungskosten, Heizkosten sowie Mehrbedarfszuschläge in besonderen Situationen.
Benötigte Unterlagen : u.a.
- Sozialhilfehauptantrag (4 seitig),
- vollständige Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietbescheinigung / Mietvertrag
- vollständige Nachweise zu den laufenden Wohnungs- und Heizkosten
keine
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1496/show Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558
Herr
Christian
Jennessen
65
02431 85-348
christian.jennessen@erkelenz.de
Frau
Putze
67
02431 85-192
petra.putze@erkelenz.de
Frau
Anke
Feldges
66
02431 85-237
anke.feldges@erkelenz.de
Herr
Hans-Josef
Severins
61
02431 85-238
hans-josef.severins@erkelenz.de