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Mietschulden, Hausstromrückstände: Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch
Falls Sie kein Arbeitslosengeld II beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, bei Mietschulden, Räumungsklage oder Zwangsräumung Hilfen geleistet werden.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme Ihrer Mietschulden.
Hinweis: Ansprechpartnerinnen für Bezieher von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sind Frau Feldges und Frau Morjan; in allen anderen Fällen Herr Jennessen.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme Ihrer Mietschulden.
Hinweis: Ansprechpartnerinnen für Bezieher von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sind Frau Feldges und Frau Morjan; in allen anderen Fällen Herr Jennessen.
Benötigte Unterlagen u.a.:
- Sozialhilfehauptantrag (4 seitig),
- vollständige Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietbescheinigung / Mietvertrag
- vollständige Nachweise zu den laufenden Wohnungs- und Heizkosten
- Nachweise der bestehenden Verbindlichkeiten
Kosten
keine
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Mietschulden, Hausstromrückstände: Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch
Falls Sie kein Arbeitslosengeld II beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, bei Mietschulden, Räumungsklage oder Zwangsräumung Hilfen geleistet werden.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme Ihrer Mietschulden.
Hinweis: Ansprechpartnerinnen für Bezieher von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sind Frau Feldges und Frau Morjan; in allen anderen Fällen Herr Jennessen.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme Ihrer Mietschulden.
Hinweis: Ansprechpartnerinnen für Bezieher von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sind Frau Feldges und Frau Morjan; in allen anderen Fällen Herr Jennessen.
Benötigte Unterlagen u.a.:
- Sozialhilfehauptantrag (4 seitig),
- vollständige Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietbescheinigung / Mietvertrag
- vollständige Nachweise zu den laufenden Wohnungs- und Heizkosten
- Nachweise der bestehenden Verbindlichkeiten
keine
Mietschulden, Zwangsräumung, Stromrückstände, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1497/show Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
001 Johannismarkt 17 41812 Erkelenz
Telefon 02431 85-0
Fax 02431 70558
Frau
Anke
Feldges
66
02431 85-237
anke.feldges@erkelenz.de
Frau
Elena
Morjan
67
02431 85-192
elena.morjan@erkelenz.de