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Mietschulden, Hausstromrückstände: Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme Ihrer Mietschulden.
Benötigte Unterlagen u.a.:
- Sozialhilfehauptantrag (4 seitig),
- vollständige Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietbescheinigung / Mietvertrag
- vollständige Nachweise zu den laufenden Wohnungs- und Heizkosten
- Nachweise der bestehenden Verbindlichkeiten
Kosten
keine
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme Ihrer Mietschulden.
Benötigte Unterlagen u.a.:
- Sozialhilfehauptantrag (4 seitig),
- vollständige Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietbescheinigung / Mietvertrag
- vollständige Nachweise zu den laufenden Wohnungs- und Heizkosten
- Nachweise der bestehenden Verbindlichkeiten
keine
Mietschulden, Zwangsräumung, Stromrückstände, Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales https://service.erkelenz.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1497/showFrau
Anke
Feldges
66
Frau
Putze
67