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Gewerbe ummelden
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, dann müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung.
Wann ist eine Ummeldung erforderlich ?
Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Erkelenz. Beim Wegzug aus Erkelenz müssen Sie das Gewerbe hier abmelden und am neuen Betriebssitz wieder anmelden.
Bei einem Wechsel, einer Reduzierung oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen. Das heißt also, wenn Sie Handel mit Waren oder Leistungen betreiben wollen, die über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt sind.
In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
Namensänderungen oder Umfirmierungen
Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Rechtzeitig ummelden!
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Änderung der Tätigkeit oder der Änderung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers ummelden.
Sollte die Änderung der Tätigkeit länger als 1 Monat zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben. Liegt der Beginn oder die Änderung der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.
Rechtsgrundlagen
§14 Gewerbeordnung (GewO NW) und die oben genannten Rechtsvorschriften
Unterlagen
1. Personalausweis
2. Aufenthaltsbescheinigung
bei Ausländerinnen und Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung
3. Anmeldebescheinigung, sofern Sie nicht in Erkelenz wohnen
4. Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag; bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, Gesellschaftervertrag vom Notar beglaubigt.
5. Original oder beglaubigte Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken.
6. Original oder beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Konzession zum Beispiel für Maklerinnen, Makler, Pfandleiherinnen, Pfandleiher, Gaststätten-, Spielhallen-, Spielautomatengewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerungsgewerbe, Güterkraftverkehrsgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, Taxigewerbe und gewerblicher Arbeitsnehmerüberlassung sowie bei sonstigen erlaubnispflichtigen oder eintragungspflichtigen Gewerbearben.
Kosten
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter
von Personengesellschaften die keine juristische Person sind 26,00 Euro - Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte
Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,00 Euro - Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro
- Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für
den Gewerbetreibenden 15,00 Euro
Durch das Einholen weiterer Unterlagen (z. B. Führungszeugnis) können weitere Kosten entstehen.
Hinweise und Besonderheiten
Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung des Wirtschaftsserviceportals NRW wird ein Servicekonto NRW oder ein "Mein Unternehmenskonto" benötigt.
Siehe auch
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, dann müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung.
Wann ist eine Ummeldung erforderlich ?
Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Erkelenz. Beim Wegzug aus Erkelenz müssen Sie das Gewerbe hier abmelden und am neuen Betriebssitz wieder anmelden.
Bei einem Wechsel, einer Reduzierung oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen. Das heißt also, wenn Sie Handel mit Waren oder Leistungen betreiben wollen, die über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt sind.
In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
Namensänderungen oder Umfirmierungen
Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Rechtzeitig ummelden!
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Änderung der Tätigkeit oder der Änderung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers ummelden.
Sollte die Änderung der Tätigkeit länger als 1 Monat zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben. Liegt der Beginn oder die Änderung der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.
§14 Gewerbeordnung (GewO NW) und die oben genannten Rechtsvorschriften
1. Personalausweis
2. Aufenthaltsbescheinigung
bei Ausländerinnen und Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung
3. Anmeldebescheinigung, sofern Sie nicht in Erkelenz wohnen
4. Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag; bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, Gesellschaftervertrag vom Notar beglaubigt.
5. Original oder beglaubigte Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken.
6. Original oder beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Konzession zum Beispiel für Maklerinnen, Makler, Pfandleiherinnen, Pfandleiher, Gaststätten-, Spielhallen-, Spielautomatengewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerungsgewerbe, Güterkraftverkehrsgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, Taxigewerbe und gewerblicher Arbeitsnehmerüberlassung sowie bei sonstigen erlaubnispflichtigen oder eintragungspflichtigen Gewerbearben.
Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung des Wirtschaftsserviceportals NRW wird ein Servicekonto NRW oder ein "Mein Unternehmenskonto" benötigt.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1541/show