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Gewerbe abmelden
Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder Ihren Betriebssitz an einen Ort außerhalb von Erkelenz verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Was müssen Sie mitteilen?
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Die Gewerbeabmeldung können Sie schriftlich (sofern ihr Anlass nicht länger als 4 Wochen zurückliegt) auf den entsprechend vorgesehenen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 (Gewerbeabmeldung - GewA3) der Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) mitteilen. Dieser Vordruck ist komplett auszufüllen und der Stadtverwaltung, in der die Betriebsstätte gemeldet ist, zuzuleiten.
Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Fügen Sie bitte das Original der bisherigen Gewerbeanmeldung bei und eine Kopie des Bundespersonalausweises.
Rechtsgrundlagen
§14 Gewerbeordnung (GewO)
§ 1 Satz 1 Nr. 3 Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV)
Unterlagen
- Personalausweis
bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalsausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass - Gewerbeanzeige
soweit vorhanden - bei auswärtigem Wohnsitz und sofern kein Personalausweis vorgelegt wird
Anmeldebestätigung der für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldebehörde
Kosten
Die fristgerechte Abmeldung ist gebührenfrei. Für Abmeldungen, die länger als 4 Wochen ab Betriebsaufgabe zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben.
Hinweise und Besonderheiten
Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung des Wirtschaftsserviceportals NRW wird ein Servicekonto NRW oder ein "Mein Unternehmenskonto" benötigt.
Siehe auch
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder Ihren Betriebssitz an einen Ort außerhalb von Erkelenz verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Was müssen Sie mitteilen?
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Die Gewerbeabmeldung können Sie schriftlich (sofern ihr Anlass nicht länger als 4 Wochen zurückliegt) auf den entsprechend vorgesehenen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 (Gewerbeabmeldung - GewA3) der Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) mitteilen. Dieser Vordruck ist komplett auszufüllen und der Stadtverwaltung, in der die Betriebsstätte gemeldet ist, zuzuleiten.
Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Fügen Sie bitte das Original der bisherigen Gewerbeanmeldung bei und eine Kopie des Bundespersonalausweises.
§14 Gewerbeordnung (GewO)
§ 1 Satz 1 Nr. 3 Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV)
- Personalausweis
bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalsausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass - Gewerbeanzeige
soweit vorhanden - bei auswärtigem Wohnsitz und sofern kein Personalausweis vorgelegt wird
Anmeldebestätigung der für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldebehörde
Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung des Wirtschaftsserviceportals NRW wird ein Servicekonto NRW oder ein "Mein Unternehmenskonto" benötigt.
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1577/show