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Gewerbe anmelden

Online-Dienst

Beschreibung

Diese Anmeldung eines Einzelgewerbes kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nicht in einem Register, zum Beispiel im Handelsregister, eingetragen sind.
Gewerbe rechtzeitig anmelden!
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als einen Monat zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Eintrag bei der Handwerkskammer:
Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Anmeldung des Einzelgewerbes den Nachweis zur Eintragung bei der Handwerkskammer.

Die zustänge Handwerkskammer für die Erkelenz befindet sich in
Sandkaulbach 21
52062 Aachen

Telefon 0241/471-0
www.hwk-aachen.de

Wenn Sie sich ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle. Diese Bewilligung erhalten Sie bei der Bezirksregierung in Köln. Rund um dieses Thema gibt es auf deren Internetseite auch ein Merkblatt und ein entsprechendes Formular als Pdf-Download, welches auf der Seite der Bezirksregierung Köln abgerufen und ausgefüllt werden kann. Auskünfte erteilt auch hier die Handwerkskammer zu Aachen.
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.

Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.

§14 Gewerbeordnung (GewO)

  1. Personalausweis
  2. Aufenthaltsbescheinigung
    bei Ausländerinnen oder Ausländern: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
  3. Anmeldebescheinigung, sofern Sie nicht in Erkelenz wohnen
  4. Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer 

Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung des Wirtschaftsserviceportals NRW wird ein Servicekonto NRW oder ein "Mein Unternehmenskonto" benötigt.

  • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter
    von Personengesellschaften die keine juristische Person sind                26,00 Euro
  • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte
    Gesellschafter von Personengesellschaften sind                                     33,00 Euro
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen       13,00 Euro
  • Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für
    den Gewerbetreibenden                                                                           15,00 Euro

Durch das Einholen weiterer Unterlagen (z. B. Führungszeugnis) können weitere Kosten entstehen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen